Waldbrände in Europa
Welche Rechte Reisende bei Naturkatastrophen haben

| Janet Teplik 
| 03.08.2026

Flammen, Evakuierungen und Rauchentwicklung in mehreren europäischen Urlaubsländern werfen Fragen für viele auf. Welche Rechte Urlauber:innen bei Naturkatastrophen haben und wann ein kostenfreier Rücktritt möglich ist.

In Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien kämpfen derzeit Einsatzkräfte gegen großflächige Waldbrände. Hunderttausende Menschen mussten bereits vor den Flammen in Sicherheit gebracht werden. Die anhaltende Hitze und Trockenheit in Europa verschärfen die Waldbrandgefahr erneut und können so auch geplante Urlaubsreisen beeinflussen. 

Viele Urlauber:innen fragen sich daher, welche Möglichkeiten sie haben, wenn ihr Urlaubsort von Bränden betroffen ist, eine Evakuierung droht oder die Reise aufgrund der Situation nicht wie geplant stattfinden kann. 

Kostenloser Rücktritt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Für Pauschalreisende gelten im Krisenfall besondere rechtliche Schutzwände. Wie genau diese Regelung in der Praxis greift, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Ist die Durchführung der Reise oder die Anreise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände – beispielsweise Naturkatastrophen wie Waldbrände – erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich." Dies gelte auch ohne offizielle Reisewarnung des Außenministeriums. Weiter rät die Expertin: "Startet der Urlaub erst in zwei Wochen, sollten Reisende die Lage beobachten."

Brandgefahr muss am Urlaubsort tatsächlich bestehen

Neben dem Zeitpunkt spiele aber auch die örtliche Nähe zum betroffenen Gebiet eine wichtige Rolle. Eine allgemeine Waldbrandgefahr in einer Region reiche nicht automatisch für eine kostenlose Stornierung aus. 

"Besteht die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort und gibt es am Urlaubsort auch sonst keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, z. B. starke Rauchentwicklung, Straßensperren oder Ähnliches, ist kein Rücktritt möglich", präzisiert Proebner. Komme es während der Reise zu Einschränkungen, etwa durch Sperren von Sehenswürdigkeiten oder andere Beeinträchtigungen, könne unter Umständen eine Preisminderung in Frage kommen. 

Unterschiedliche Regeln bei Individualreisen

Bei Individualreisen gelten laut der Expertin wiederum andere Voraussetzungen. Ein kostenloser Rücktritt von einem Flug sei meist nur möglich, wenn der Flughafen selbst unmittelbar betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden könne, hänge vom jeweiligen nationalen Recht oder von Kulanzregelungen der Anbieter:innen ab. 

Ein Rücktritt ohne zusätzliche Stornokosten sei grundsätzlich möglich, wenn es die Unterkunft direkt beträfe oder eine konkrete Gefahr in unmittelbarer Nähe bestehe. 

Naturkatastrophen während des Aufenthalts

Treten Waldbrände oder andere Naturkatastrophen erst während des Urlaubs auf, hänge die weitere Vorgehensweise von der Art der gebuchten Reise ab. "Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter den Rücktransport organisieren und die Kosten tragen", erklärt Proebner. Auch eine teilweise Rückerstattung der Reisekosten könne möglich sein.

Individualreisende sollten sich hingegen rasch mit ihrer Reiseversicherung in Verbindung setzen und klären, ob Kosten für vorzeitige Reiseabbrüche übernommen werden, heißt es weiter. Sei eine Rückreise wegen gesperrter Flughäfen nicht möglich, müssten Airlines oder Reiseveranstalter:innen für notwendige Betreuung sorgen. 

Frühzeitige Information kann entscheidend sein

Die aktuelle Waldbrandsituation zeigt, dass Naturkatastrophen kurzfristig erhebliche Auswirkungen auf Reisende haben können. Der ÖATMC rät daher den Urlauber:innen, sich regelmäßig über die Lage am Urlaubsort zu informieren. 

www.oeamtc.at

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