Hammerurteil vom OGH
Konzerne müssen Millionen an Corona-Hilfen zurückzahlen

| Larissa Bilovits 
| 07.06.2026

Nach einem Urteil des Höchstgerichts droht vielen heimischen Unternehmen eine Rückzahlungswelle bei COVID-Förderungen. Expert:innen rechnen bereits mit einer neuen Pleitewelle.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine weitreichende Entscheidung zu den während der Pandemie ausbezahlten Corona-Hilfen getroffen. Demnach gelten die von der Europäischen Union festgelegten Förderobergrenzen nicht für einzelne Tochtergesellschaften, sondern für den gesamten Konzern. Zahlreiche Unternehmen könnten daher mit teils erheblichen Rückforderungen konfrontiert werden.

OGH sieht EU-Höchstgrenzen konzernweit

Auslöser des Verfahrens war eine Raststättenkette, die sich gegen die Rückforderung von COVID-Förderungen zur Wehr setzte. Hintergrund ist eine unterschiedliche Auslegung der EU-Beihilferegeln: Während die Europäische Kommission die zulässigen Höchstbeträge von 2,3 Millionen Euro je Unternehmen konzernweit verstand, wurden die Förderungen in Österreich vielfach auf Ebene einzelner Gesellschaften berechnet und ausbezahlt, wie Der Standard berichtet. Dadurch konnten Unternehmensgruppen mit mehreren Tochterfirmen teilweise deutlich höhere Summen erhalten, als nach EU-Recht zulässig gewesen wären.

Nachdem die Finanzverwaltung die aus ihrer Sicht zu viel bezahlten Förderungen später auf Grundlage der EU-Vorgaben zurückforderte beziehungsweise weitere Auszahlungen stoppte, spitzte sich der Rechtsstreit zu. Die betroffene Raststättenkette argumentierte, die Förderungen auf Basis der damaligen österreichischen Richtlinien gutgläubig erhalten zu haben. Dieser Argumentation erteilte das Höchstgericht jedoch eine Absage. Nach Ansicht des OGH müssen die Behörden solche EU-rechtswidrigen Förderungen zurückholen, selbst wenn sie zuvor nach nationalen Vorgaben ausbezahlt wurden. Im konkreten Fall ging es um eine Überzahlung von rund 1,42 Millionen Euro, die mit noch offenen Förderansprüchen gegengerechnet wurde.

Rückforderungen könnten Betriebe hart treffen

Rechtsexpert:innen rechnen nun mit einer breiten Rückforderungswelle. Nach Einschätzung mehrerer Jurist:innen könnte die Entscheidung Unternehmen insgesamt Rückzahlungen in Höhe von zig Millionen Euro kosten. Vor allem für Betriebe, die sich wirtschaftlich noch nicht vollständig von den Folgen der Pandemie erholt haben, könnten die Forderungen existenzbedrohend werden.

Wie hoch die tatsächlichen Rückzahlungen am Ende ausfallen werden, ist allerdings noch offen. Eine Rolle könnte dabei die sogenannte Umwidmungsrichtlinie spielen, die Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel auf andere Förderinstrumente wie Verlust- oder Schadensausgleiche ermöglicht. Zudem ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch eine Anfrage des Oberlandesgerichts Wien anhängig. Dabei soll geklärt werden, ob die damaligen Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission, die ausschließlich in englischer Sprache vorlagen, für ihre Wirksamkeit zwingend hätten übersetzt werden müssen. Diese Entscheidung könnte weitere Auswirkungen auf die laufenden Verfahren haben.

www.ogh.gv.at

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