Rechtsexperten bremsen Euphorie
Was beim "Quickie im Homeoffice" arbeitsrechtlich wirklich gilt

| Tobias Seifried 
| 21.07.2026

Die Schlagzeile "Quickie im Homeoffice erlaubt" hat zuletzt für Diskussionen gesorgt. Expert:innen halten diese Aussage für zu pauschal und warnen davor, geduldete Freiheiten mit einem generellen Rechtsanspruch zu verwechseln.

Zuletzt hat die Diskussion über private Unterbrechungen im Homeoffice durch Medienberichte und ein Social-Media-Posting des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) neue Aufmerksamkeit erhalten. Darin wurde sinngemäß die Ansicht vertreten, ein "Quickie" sei grundsätzlich Privatsache, solange die Arbeitsleistung nicht leide.

Die Arbeitsrechtsexpert:innen Birgit Kronberger und Rainer Kraft vom Vorlagenportal sehen diese Schlussfolgerung allerdings kritisch. Nach ihrer Einschätzung lasse sich daraus kein allgemeiner Rechtsgrundsatz ableiten.

Arbeitszeit bleibt auch zu Hause Arbeitszeit

Nach Ansicht der beiden Expert:innen gelten im Homeoffice grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Regeln wie am Unternehmensstandort. Arbeitnehmer:innen seien während der vereinbarten Arbeitszeit verpflichtet, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Dass die Tätigkeit von zu Hause aus erfolgt, ändere daran nichts.

Zwar würden viele Arbeitgeber:innen kurze private Unterbrechungen – etwa für ein Telefonat oder die Annahme eines Pakets – in der Praxis dulden. Daraus entstehe jedoch nach Auffassung der Jurist:innen kein genereller Rechtsanspruch auf private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.

Vieles hängt vom Einzelfall ab

Ob eine private Unterbrechung zulässig sei, lasse sich laut den Expert:innen nicht pauschal beantworten. Entscheidend seien unter anderem die konkreten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sowie die tatsächliche Arbeitssituation. Wer etwa lediglich erreichbar sein müsse und aktuell keine konkrete Arbeitsleistung schulde, könne sich in einer anderen rechtlichen Situation befinden als Beschäftigte mit laufenden Arbeitsaufträgen.

Ein "Quickie" zähle nach Ansicht der Jurist:innen jedenfalls nicht zu jenen unabweisbaren persönlichen Bedürfnissen, die während der Arbeitszeit zulässig seien. Dass intime Aktivitäten möglicherweise Stress reduzieren oder die Konzentration fördern könnten, spiele arbeitsrechtlich keine maßgebliche Rolle.

Vertrauensverhältnis im Homeoffice

Das Homeoffice beruhe nach Einschätzung von Kronberger und Kraft in besonderem Maß auf gegenseitigem Vertrauen. Wer dieses durch private Aktivitäten während der Arbeitszeit überstrapaziere, könne – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren. Diese könnten von einer Verwarnung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen.

www.vorlagenportal.at

Experteneinordnung zum "Quickie im Homeoffice"

  • Homeoffice ist arbeitsrechtlich kein rechtsfreier Raum.
  • Arbeitszeit dient grundsätzlich der vereinbarten Arbeitsleistung.
  • Kurze private Unterbrechungen werden vielerorts geduldet, sind aber laut den Expert:innen nicht automatisch erlaubt.
  • Ob private Tätigkeiten zulässig sind, hängt vom konkreten Einzelfall und den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Bei Pflichtverletzungen können je nach Schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält laut eigenen Angaben aktuell über 3.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. 

Die Datenbank werde laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage sollen sich auch für Nicht- Jurist:innen leicht verständliche Kurzerläuterungen finden. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an. Das selbst gesteckte Ziel des Vorlagenportals sei es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch den Kund:innen mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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Experteneinordnung zum "Quickie im Homeoffice"

  • Homeoffice ist arbeitsrechtlich kein rechtsfreier Raum.
  • Arbeitszeit dient grundsätzlich der vereinbarten Arbeitsleistung.
  • Kurze private Unterbrechungen werden vielerorts geduldet, sind aber laut den Expert:innen nicht automatisch erlaubt.
  • Ob private Tätigkeiten zulässig sind, hängt vom konkreten Einzelfall und den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Bei Pflichtverletzungen können je nach Schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

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Die Datenbank werde laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage sollen sich auch für Nicht- Jurist:innen leicht verständliche Kurzerläuterungen finden. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an. Das selbst gesteckte Ziel des Vorlagenportals sei es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch den Kund:innen mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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