So viel Übergewinnsteuer müssen betroffene Betriebe zahlen

Regierung einigte sich auf eine Abschöpfung der Zufallsgewinne von Energieunternehmen. Maximal kann die Abgabe 65 Prozent betragen.

Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt – auf diese Maßnahmen konnte sich die Regierung am Freitag verständigen.

Zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen

Damit sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen erzielt werden. Diese wiederum werden zur Unterstützung von Haushalten und Firmen bereitgestellt werden.

Wer ist also konkret betroffen? In erster Linie sind das natürlich die Öl- und Gasfirmen. Dort wird der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden.

Aus 40 werden 65 Prozent

Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, komme es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, so Vizekanzler Werner Kogler.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Falls Firmen nämlich nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent. Das betrifft konkret etwa etwa die OMV und das Gasspeicherunternehmen RAG.

Unternehmen, die im Handel mit fossilen Energieträgern tätig sind, etwa Tankstellen, seien hingegen nicht erfasst, sagte Kogler.

Deckelung bei Stromerzeugern

Bei stromerzeugenden bzw. mit Strom handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu eine politische Einigung gebe, sagt Finanzminister Magnus Brunner.

www.parlament.gv.at

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