Handelsverband gewinnt gegen Amazon

| 21.07.2019

Konzern lenkt außergerichtlich ein und ändert AGBs.

Der Handelsverband hat sich gegen Amazon durchgesetzt. Der Onlinehändler hat nach der Beschwerde des Handelsverbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und einem mehrmonatigen Verfahren nun eingelenkt und ändert acht wesentliche Geschäftsbedingungen des Amazon Marktplatzes zugunsten der Marktplatzhändler in den AGBs. Die Änderungen treten mit 16. August 2019 nach Veröffentlichung in Kraft.

Richtungsweisender Erfolg

"Die Entscheidung ist ein wichtiger Fortschritt, der den Umgang mit den heimischen Händlern auf dem führenden Marktplatz verbessert. Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war", freut man sich beim Handelsverband. Damit sei man dem Ziel, einem fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen.

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes und Hauptbeschwerdeführer gegen Amazon, ergänzt: "Heute ist ein guter Tag. Dieser Erfolg ist richtungsweisend. Er zeigt, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist und sich auch digitale Giganten an die Gesetze halten müssen. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein."

"Massive Abhängigkeit" der Marktplatzhändler von Amazon

Die von der BWB durchgeführte Marktbefragung, bei der rund 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler am Amazon.de Marktplatz befragt wurden, hat eines deutlich gezeigt: Die heimischen Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen zum Amazon Marketplace, um ihre Kunden Online zu erreichen.

Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft fast ausschließlich auf Amazon. Jene Marktplatzhändler, die nach ihren Angaben über Alternativen verfügen, erwirtschaften den weitaus größten Teil ihres Umsatzes auf Amazon.de. "Aktuell exportieren heimische KMU-Händler Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Amazon Marktplatz. Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden", erklärt Rainer Will.

Ansprechpartner gefordert

Der Handelsverband begrüßt auch die Empfehlung der BWB an Amazon, in seinen Geschäftsbedingungen zumindest einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die heimischen Händler unmittelbar wenden können. (as/ots)

www.handelsverband.at

www.amazon.de

Die 8 Anpassungen der Amazon AGBs

  1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
  2. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren müssen, wird reduziert.
  3. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
  4. Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften.
  5. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
  6. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
  7. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon".
  8. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie.

Die 8 Anpassungen der Amazon AGBs

  1. Keine jederzeitige Kündigung oder Aussetzung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Angabe von Gründen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
  2. Kein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites Nutzungsrecht durch Amazon an den von Sellern bereitgestellten Materialien sowie eine Lizenz zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung usw. Der Umfang der Lizenz, die Marktplatzhändler gewähren müssen, wird reduziert.
  3. Freistellung/Entschädigung von Amazon durch Händler nur bei tatsächlichen Gesetzesverletzungen.
  4. Beschränkung des Haftungsausschlusses, damit beide Parteien grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften.
  5. Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des BSA durch Amazon nach freiem Ermessen nur nach Ankündigung.
  6. Auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.
  7. Streichung des weitgehenden Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon".
  8. Verlängerung der dreitägigen Widerspruchsfrist für Marktplatzhändler bei durch Amazon gewährten Erstattungen im Rahmen der A-bis-Z Garantie.

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