Uber muss Businessmodell in Europa ändern

EuGH bremst den Fahrdienstvermittler aus - Daimler und VW testen Mitfahr-Services. 

Uber hat eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Vermittlung von privaten Fahrern sei als Verkehrsdienstleistung einzustufen und könne damit wie das Taxigewerbe reguliert werden. Uber Pop wird somit  als Verkehrsdienstleistung eingestuft. Das Unternehmen argumentierte bisher, eine Online-Plattform zur Vermittlung von Fahrten zu sein und sparte sich damit viele Lizenzen und Gebühren. 

"Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren", betonte Uber in einer Aussendung. Man werde den Dialog mit europäischen Städten fortführen und mit Fahrern mit Beförderungsschein oder Taxi-Betrieben arbeiten.

Daimler und VW fordern den US-Konkurrenten heraus 

Volkswagen und Daimler  wollen das Geschäft mit Sammelfahrten in Deutschland etablieren. 50 Mercedes-Sammeltaxis sollen in einem Pilotversuch in Berlin anrollen. Die Fahrgäste werden per App gesammelt, ein Algorithmus berechnet die Route, die Fahrten starten und enden an regulären Bushaltestellen oder an so genannten virtuellen Haltepunkten wie Verkehrskreuzungen, beschreibt das Handelsblatt. Preislich liege man zwischen einem Bus und einem Taxi.

Mit einem ähnlichen Konzept will auch der VW-Konzern durchstarten. In Hamburg soll im kommenden Jahr ein "Shuttle-on Demand"- Service aufgebaut werden. Ziel ist die Flexibilität des Privatwagens mit der Umweltfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu verbinden. (jw)

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