Von FMA verhängt
Bitpanda muss wegen Verstößen gegen neue Kryptoregeln Strafe zahlen

| Tobias Seifried 
| 20.08.2026

Erstmals hat die Finanzmarktaufsicht einen Verstoß gegen die neue europäische MiCA-Verordnung sanktioniert. Die Wiener Kryptoplattform hat die Geldstrafe akzeptiert.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat erstmals eine Strafe auf Grundlage der europäischen MiCA-Verordnung verhängt. Wie der Standard zuerst berichtete, trifft die Premiere Bitpanda. Der heimische Kryptodienstleister muss 70.000 Euro bezahlen. Da die Sanktion von Bitpanda akzeptiert wurde, ist sie rechtskräftig.

Hintergrund sind Verstöße gegen Vorgaben für ein sogenanntes Whitepaper eines Kryptovermögenswerts und die dazugehörige Kommunikation. Ein solches Dokument soll potenzielle Anleger:innen unter anderem darüber informieren, wie ein Token funktioniert, welchem Zweck er dient und welche Risiken damit verbunden sind.

Formale und zeitliche Vorgaben nicht eingehalten

Konkret hatte Bitpanda laut Standard ein Whitepaper nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von spätestens 20 Arbeitstagen vor dessen Veröffentlichung an die FMA übermittelt. Zudem sei bereits für den betreffenden Token geworben worden, bevor das Informationsdokument veröffentlicht war.

Bei einer Marketingmitteilung hätten darüber hinaus vorgeschriebene Hinweise gefehlt. Um welchen Token es sich handelte, wurde von der Behörde nicht bekannt gegeben.

Bitpanda betont, dass es sich bei den Beanstandungen ausschließlich um zeitliche und formale Verstöße gehandelt habe. Kundengelder, die Sicherheit der Plattform oder die Integrität des Unternehmens seien zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen. Auch ein finanzieller Schaden für Kund:innen sei nicht entstanden.

Die von der FMA aufgezeigten Punkte seien nach deren Hinweis umgehend behoben worden. Zudem habe man die Strafe akzeptiert und das Verfahren im Einvernehmen mit der Aufsicht abgeschlossen.

Neue Regeln für den Kryptomarkt

Die MiCA-Verordnung ("Markets in Crypto-Assets Regulation") schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte und entsprechende Dienstleister innerhalb der Europäischen Union. Sie enthält unter anderem Vorgaben zu Transparenz und Verbraucherschutz.

Mit dem nun abgeschlossenen Verfahren zeigt sich erstmals auch die praktische Durchsetzung der neuen Regeln durch die österreichische Finanzmarktaufsicht. Dass Bitpanda vom ersten veröffentlichten Straffall betroffen ist, bedeute laut FMA jedoch weder eine Sonderstellung des Unternehmens noch der festgestellten Verstöße.

www.fma.gv.at

www.bitpanda.com

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