Weniger Hürden für Wohnungsverbesserungen
EHL sieht Reformbedarf bei Modernisierung von Bestandswohnungen

Die geplanten Erleichterungen für Klimaanlagen und Außenbeschattungen sind aus Sicht der Unternehmensgruppe ein Schritt in die richtige Richtung. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung brauche es jedoch umfassendere gesetzliche Änderungen.

Die von der Bundesregierung angekündigten Erleichterungen bei der Installation von Klimaanlagen und Außenbeschattungen gehen der EHL Immobilien Gruppe nicht weit genug. Das Unternehmen sieht darin zwar eine sinnvolle Maßnahme gegen die zunehmende Überhitzung von Wohnungen, verweist jedoch darauf, dass zahlreiche weitere Verbesserungen im Wohnungsbestand weiterhin an rechtlichen Vorgaben und bürokratischen Hürden scheitern würden. Aus Sicht von EHL sollten die geplanten Reformen deshalb deutlich breiter angelegt werden.

Mehr als nur Hitzeschutz

Karina Schunker, Geschäftsführerin von EHL Wohnen, begrüßt die geplanten Änderungen grundsätzlich. Sie verweist jedoch darauf, dass das geltende Wohnungseigentums- und Mietrecht die Modernisierung bestehender Wohnungen nach wie vor erschwere und eine umfassendere Reform erforderlich sei.

"Doch um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen", sagt Schunker. 

Freiflächen bleiben oft Wunsch statt Realität

Als Beispiel nennt EHL die nachträgliche Errichtung von Balkonen oder Terrassen. Während bei Neubauprojekten Freiflächen heute vielfach selbstverständlich seien und für Wohnungssuchende zu den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen zählten, gestalte sich ihre Umsetzung bei Bestandsgebäuden häufig schwierig. Nach Angaben des Unternehmens verhinderten umfangreiche Genehmigungsverfahren und notwendige Zustimmungen vielfach entsprechende Projekte. Hier brauche es aus Sicht von Schunker praktikablere Lösungen.

Kritik am Wohnungseigentumsgesetz

Den größten Handlungsbedarf sieht EHL beim Wohnungseigentumsgesetz. Nach Ansicht des Unternehmens könne derzeit bereits ein:e einzelne:r Wohnungseigentümer:in Modernisierungsmaßnahmen verhindern, selbst wenn dadurch keine eigenen Interessen beeinträchtigt würden. Künftig sollte ein Einspruch daher nur dann möglich sein, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung nachgewiesen werde.

Stadtbild und Wohnqualität in Einklang bringen

Auch beim Schutz historischer Ortskerne ortet EHL Reformbedarf. Schunker hält es für notwendig, den Erhalt des Stadtbildes und die Verbesserung der Wohnqualität stärker miteinander zu verbinden.

"Wenn wir die historischen Stadtzentren als wertvolle Lebensräume erhalten wollen, dann müssen wir eine Weiterentwicklung ermöglichen", so die Expertin. Sie argumentiert außerdem, dass die einst fehlenden Balkone oder Außenjalousien im 19. Jahrhundert kein Grund sein dürften, entsprechende Maßnahmen heute zu verhindern. Bei behördlichen Entscheidungen müsse die Lebensqualität der Bewohner:innen künftig zumindest den gleichen Stellenwert erhalten wie der Schutz des Stadtbildes.

Bestand fit für die Zukunft machen

Abschließend verweist EHL auf die große Bedeutung des Bestandswohnungsmarktes. Da bestehende Wohnungen auch künftig den größten Teil des Wohnungsangebots ausmachen würden, sei ihre Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen und heutige Wohnansprüche unverzichtbar. Modernisierungen würden zugleich dazu beitragen, bestehende Gebäude langfristig zu erhalten und Ressourcen zu schonen. Verbesserungen sollten deshalb nicht an vermeidbaren rechtlichen oder bürokratischen Hürden scheitern.

www.ehl.at

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