Gastkommentar von Michael Mack
Gebührenbefreiung bei der Grundbucheintragung läuft aus

| Redaktion 
| 09.03.2026

Ein Gastkommentar von Michael Mack, Geschäftsführer der Raiffeisen Immobilien Treuhand GmbH und Raiffeisen Immobilien Vermittlungs GesmbH.

Wer aktuell über den Kauf einer Immobilie nachdenkt, sollte einen wichtigen Termin im Blick behalten: Die derzeit geltende Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr ist nur befristet vorgesehen und endet nach aktueller Rechtslage mit 30. Juni 2026. Für Käufer:innen kann das eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten – vorausgesetzt, die Fristen werden eingehalten. 

Worum es bei der Gebührenbefreiung geht 

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis auch verschiedene Nebenkosten an. Dazu zählt normalerweise die Grundbuch-Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht in Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises. Wird der Kauf über einen Kredit finanziert, kommt häufig zusätzlich die Pfandrechtseintragungsgebühr von rund 1,2 Prozent hinzu. 

Im Rahmen einer zeitlich befristeten Maßnahme können diese Gebühren aktuell unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Begünstigt sind entgeltliche Erwerbe von Wohnraum, etwa: 

  • Eigentumswohnungen 
  • Einfamilienhäuser
  • Baugrundstücke für ein Eigenheim

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Immobilie zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient und als Hauptwohnsitz genutzt wird. 

Mögliche Ersparnis von bis zu rund 11.500 Euro

Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person. Daraus ergibt sich eine mögliche Ersparnis von bis zu rund 11.500 Euro, wenn sowohl die Eintragung des Eigentums als auch eines Pfandrechts gebührenfrei bleibt. 

Liegt der Kaufpreis über dieser Grenze, fällt die Gebühr nur für den darüberliegenden Teil an. Für Immobilien mit sehr hohem Wert (ab zwei Millionen Euro) ist die Befreiung nicht vorgesehen. 

Der Stichtag ist entscheidend 

Wichtig zu wissen: Maßgeblich ist nicht nur der Abschluss des Kaufvertrags, sondern vor allem der Zeitpunkt des Grundbuchantrags. Dieser muss spätestens bis 30. Juni 2026 beim Grundbuchgericht eingebracht werden, damit die Gebührenbefreiung noch angewendet werden kann. 

Wer also ohnehin plant, eine Immobilie zu kaufen, sollte das im Auge behalten. Gerade bei Finanzierung, Vertragsgestaltung und behördlicher Abwicklung kann es sinnvoll sein, ausreichend Vorlauf einzuplanen. 

Unser Tipp: jetzt aktiv werden, Chance nutzen und viel Geld beim Immokauf sparen 

Die Gebührenbefreiung kann beim Immobilienkauf eine attraktive finanzielle Unterstützung darstellen, allerdings nur noch für begrenzte Zeit.  

Die Raiffeisen Immobilien Makler:innen unterstützen Sie gerne mit ihrer Erfahrung und regionalen Marktkenntnis von der Immobiliensuche über die Kaufabwicklung bis zu Fragen rund um Nebenkosten, Fristen und Fördermöglichkeiten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr neues Zuhause. 

www.ri-treuhand.at

www.raiffeisen-immobilien.at


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