Flexible Kapitalgesellschaft erleichtert Gründung von Start-ups

| Tobias Seifried 
| 30.05.2023

Neben der neuen Gesellschaftsform "FlexKap" sollen noch weitere Maßnahmen Österreich als Innovations-Standort attraktiver machen.

Die Bundesregierung will Österreich für Start-up-Gründer:innen attraktiver machen. Damit das auch gelingt, präsentierten nun Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner ein Maßnahmenpaket für den heimischen Innovations-Standort. Mit dem Paket sollen vor allem Jungunternehmen gefördert werden. Künftig werden die Möglichkeiten erweitert, Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, die neue Gesellschaftsform "Flexible Kapitalgesellschaft" eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro abgesenkt.

Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 gemeinsam mit dem Start-up-Förderungsgesetz in Begutachtung geschickt. Zudem soll das Gesetz in fünf Jahren evaluiert werden. 

"Land der Erfinder:innen und der Gründer:innen"

Magnus Brunner sagt zu den Plänen: "Start-ups sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen. Wir haben nun an wichtigen Schrauben gedreht, um unseren Standort für Start-ups noch attraktiver zu machen. Mit diesem Paket verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Risiken eingehen, um Innovationen zu schaffen. Außerdem setzen wir attraktive Anreize, um unsere Talente in Österreich zu halten."

"Österreich war schon immer ein Land der Erfinder:innen und der Gründer:innen. Wir brauchen Innovation – etwa im gemeinsamen Kampf gegen den Klimawandel wo innovative, grüne Konzepte und Geschäftsideen von entscheidender Bedeutung sind. Mit der Novelle des Gesellschaftsrechts schaffen wir dafür nun die notwendigen Rahmenbedingungen. Teil der Novelle ist eine neue Rechtsform, die sog. 'Flexible Kapitalgesellschaft', oder auch kurz 'FlexKap'. Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG – und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen", Zadić hinzu.

"Flexible Kapitalgesellschaft"

Seit 2011 wurden in Österreich mehr als 3.300 Jungunternehmen gegründet – das entspricht in etwa 25.000 Beschäftigten. Für die spezifischen Bedürfnisse der Start-Ups wird nun die neue Gesellschaftsform "Flexible Kapitalgesellschaft" geschaffen. Damit sollen die Jungunternehmen größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung und erweiterte Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung erhalten, als sie das derzeit geltende GmbH-Recht bietet. Dabei werde sichergestellt, dass den Mitarbeiter:innen bei Beschlüssen, die eine Änderung der Rechte der Unternehmenswert-Beteiligten im Nachhinein bewirken, ein Mitspracherecht garantiert sei. Ebenso werde gewährleistet, dass Arbeitnehmer:innen beim Bilanzgewinn nicht wirtschaftlich schlechter gestellt werden als die Gründer:innen selbst – deshalb sollen sie grundsätzlich am Bilanzgewinn und Liquidationserlös im Ausmaß ihrer Kapitalbeteiligung beteiligt werden. Zugleich werde gewährleistet, dass diese Art der Unternehmensanteile einfach – also in Schriftform – übertragen werden können, hieß es im Rahmen der Präsentation.

Darüber hinaus soll es möglich sein, FlexKaps einfach und unbürokratisch in eine AG oder in einer GmbH umzuwandeln. Die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro dürfte Unternehmensgründungen ebenfalls vereinfachen. Damit einher geht auch eine Absenkung der Mindestkörperschaftsteuer um über 70 Prozent. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt fünf Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals.

Fairere Besteuerung

Das Paket enthält aber noch weitere Maßnahmen. Aufgrund fehlender Liquidität bezahlen viele Jungunternehmen benötigte, hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen statt in Geldform oft in Form von Unternehmensanteilen. Bisher mussten Start-ups dafür ihre Anteile zum Zeitpunkt der Abgabe bewerten, damit diese versteuert werden konnten. Dieser Aufwand entfällt künftig. Außerdem mussten die Mitarbeiter:innen bei dem Erhalt eines Unternehmensanteils bisher Steuern bezahlen, obwohl kein Geld geflossen ist ("Dry-Income"), aus dem die Steuerpflicht bezahlt werden konnte. Auch dieses Problem werde laut den Minsister:innen nun gelöst. So erfolgt die steuerliche Behandlung künftig wie folgt: Eine Besteuerung erfolgt nicht wie bisher schon bei Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung, sondern es gibt einen Besteuerungsaufschub – in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, womit erst Steuern bezahlt werden müssten, wenn auch Geld fließe.

Durch die pauschale Besteuerung zu 75 Prozent mit dem festen Steuersatz von 27,5 Prozent werde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere ein etwaiger Wertzuwachs der Unternehmenswertanteile Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt werde. Die übrigen 25 Prozent sollen auf Basis des Einkommensteuertarifs besteuert werden.

Einfachere Unternehmensgründung

"Wir schaffen ein eigenes steuerliches Modell für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen – und stärken damit die Mitarbeiterbindung. Als weiteren Schritt setzen wir gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen und senken die Mindestkörperschaftssteuer um zwei Drittel ab. In Summe entlasten wir damit unseren Wirtschaftsstandort mit rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Damit stärken wir den Standort Österreich und machen ihn fit für unsere Start-ups", erklärt der Finanzminister.

Die Justizministerin betont abschließend: "Mit der Einführung der FlexKap stärken wir die Position Österreichs am internationalen Arbeits- und Innovationsmarkt nun nachhaltig, indem wir einfache Gründungen mit geringem Mindestkapitaleinsatz und hoher Flexibilität ermöglichen. Damit erleichtern wir die Unternehmensgründung insbesondere für junge Menschen, die noch am Anfang ihres Berufslebens stehen."

www.bmf.gv.at

www.bmj.gv.at

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