"Oe24" ist nicht "Österreich" – Fellner-Klage auf Presseförderung erfolgreich

| 28.03.2022

Die Kaufvariante sei nicht der gratis Tageszeitung zuzurechnen – Urteil nicht rechtskräftig.

Die Mediengruppe Österreich hat mit ihrer Klage gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung Österreich erstinstanzlich Erfolg gehabt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied, dass die Gratiszeitung oe24 nicht der Tageszeitung Österreich zuzurechnen sei und Letztere somit die Förderrichtlinien erfülle, wie diverse Medien berichten. Der Streitwert beträgt etwa eine Million Euro. 

Österreich klagt die Republik

Hintergrund: Die Mediengruppe klagte die Republik wegen der Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, Österreich keine Presseförderung für das Jahr 2020 auszuschütten – auch ein Antrag für 2021 wurde mittlerweile abgelehnt (LEADERSNET berichtete). 

Die Behörde begründete dies damit, dass die Kaufzeitung großteils ident mit der Gratiszeitung oe24 sei und in der Gesamtauflage der beiden Titel der Gratisanteil deutlich überwiege. Laut Gesetz erhalten jedoch nur Zeitungen Förderung, die mehr Exemplare verkaufen, als sie kostenlos auflegen.

Die Fellnergruppe argumentierte hingegen, dass sich beide Veröffentlichungen journalistisch voneinander unterscheiden würden. Auch sei Österreich deutlich inhaltsreicher.

"Sieg auf ganzer Linie"

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab nun der Mediengruppe Recht. Zwar erfülle die Gratiszeitung oe24 die Förderrichtlinien nicht, doch sei sie Österreich auch nicht zuzurechnen. Da für oe24 kein Antrag gestellt wurde, erfolgte auch keine Zurechnung.

Herausgeber Wolfgang Fellner zeigte sich laut dem Standard erfreut über das Urteil und sah einen "Sieg auf ganzer Linie". Fellner meinte, dass es von Anfang an klar gewesen sei, dass die Entscheidung nicht halten würde. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts würde nun einem "Skandal" gleichkommen, der lediglich die Förderungsauszahlung verzögere. (ca)

www.oe24.at

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