Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund dürfte sich selbst angezeigt haben

| 28.03.2022

Unversteuertes Geld könnte von der "Vorarlberger Wirtschaft" an die Partei gewandert sein.

Der Vorarlberger Wirtschaftsbund, eine Teilorganisation der ÖVP, dürfte der Partei diverse Summen zukommen, aber nicht versteuert haben lassen. Deshalb habe der Wirtschaftsbund – mehreren Medien zu Folge – bereits eine Selbstanzeige eingebracht. Das Geld, das vom Wirtschaftsbund an die ÖVP gewandert ist, solle dabei hauptsächlich aus dem Magazin "Vorarlberger Wirtschaft" stammen, für das Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler Anzeigen lukriert hat, berichtet der Standard.

Kessler bestätigt, dass eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt laufe. "Wir warten das Ergebnis ab. Betriebsprüfungen hat es meines Wissens auch schon in der Vergangenheit gegeben."

Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, bestätigte gegenüber den Vorarlberger Nachrichten ebenfalls die Prüfung – und eine Nachzahlung, auf die sich der Wirtschaftsbund eingestellt habe. "Eine Betriebsprüfung und eine Nachzahlung ist ja noch kein Verbrechen", so Kopf.

Strafrechtliche Ermittlungen?

In dem Zusammenhang könnte es aber noch zu strafrechtliche Ermittlungen kommen. Derzeit soll das Finanzamt für Großbetriebe die Geldflüsse rund um den Wirtschaftsbund unter die Lupe nehmen. In der Vorarlberger Volkspartei bestätigt man die Selbstanzeige noch nicht.

Schon Ende vergangenen Jahres kam es zu ersten Berichten über die Thematik. Ö1 und der Standard berichteten damals über das Inseratengeschäft des Wirtschaftsbundes. Offizielle Zahlen, wie viel das Magazin dem Wirtschaftsbund abwirft sind nicht verfügbar. Der Standard gibt an, dass der Vorarlberger Wirtschaftsbund der Bitte, die Rechenschaftsberichte zuzusenden nicht nachkommen würde. Laut Berechnungen könnte das Heft aber allein 2020 etwa eine Million Euro eingebracht haben. Zum Vergleich: Die ÖVP erhielt 1,246 Millionen Euro an Parteienförderung.

Nach den Berichten im Dezember folgten zahlreiche Parlamentsanfragen der Oppositionsparteien. Für alle Personen und Organisationen gilt die Unschuldsvermutung. (ca)

www.wirtschaftsbund-vbg.at

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