Erste Group verkündet "Kohleausstieg"

Finanzierungen im Bereich Kraftwerkskohle werden bis 2030 beendet.

Nach einer Verzögerung aufgrund der globalen Pandemie hat die Erste Group Ende 2020 die lange geplante Überprüfung der Kapitel über fossile Brennstoffe in ihrer "Responsible Financing Policy" durchgeführt. Die Erste Group reagiert damit auf die erhöhte Dringlichkeit durch die steigenden globalen Temperaturen und verschärft ihre Finanzierungsparameter für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kraftwerkskohle.

"Die Corona-Pandemie ist eine offensichtliche Chance für einen ökologischen Umschwung der gesamten Wirtschaft. Ich bin der Überzeugung, dass zukünftiges Wachstum aus nachhaltigen Projekten kommen muss", erklärt Bernd Spalt, CEO der Erste Group, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Richtlinie durch den Vorstand der Erste Group.

Beendigung der Geschäftsaktivitäten im Kohlesektor

"Die im Pariser Abkommen von 2015 festgelegte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius kann nur erreicht werden, wenn die Nutzung von Kohle als Energiequelle bereits bis 2030 ausläuft", teilt das Unternehmen mit. Aus diesem Grund verpflichtet sich die Erste Group, ihre Finanzierungen für die Sektoren Kraftwerkskohleabbau und Kohleverstromung schrittweise zu reduzieren. Das Ziel sei es, das Netto-Engagement bis 2030 auf null zu reduzieren.

Zählt man alle Engagements bei Produzenten mit einem Kohleanteil von mehr als zehn Prozent in ihrem Energiemix zusammen, liegt der Anteil mit einem Bezug zur kohlebefeuerten Stromerzeugung, bereits jetzt bei weniger als 0,3 Prozent vom gesamten Kreditportfolio der Erste Group. Durch die Verschärfung ihrer Parameter für die Finanzierung Kohle-bezogener Aktivitäten, möchte die Erste Group eine klare Position beziehen und sich anderen führenden Finanzinstitutionen anschließen.

Strenge Guidelines und schrittweiser Ausstieg

Als Ergebnis der aktualisierten Richtlinie sind neue Direktfinanzierungen von kohlespezifischen Investitionen oder Cashflows im Zusammenhang mit dem Kohleabbau, der Kohleverarbeitung, der Koksverarbeitung oder der kohlebasierten Energieerzeugung nicht mehr zulässig. Ausgeschlossen werden zudem Förderungen zur Erweiterung, Modernisierung und Wartung bestehender Anlagen sowie die Finanzierung von Lieferketten, die sich direkt der Erstellung von Anlagen des Kohlebergbaus oder kohlebasierter Kraftwerke widmen.

Darüber hinaus werden Unternehmen oder Unternehmensgruppen, die ihre (installierten) Kapazitäten im Bereich des Kohlebergbaus oder der Kohleverstromung erweitern, sowie Unternehmen, die mehr als 25 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Kohlesektor erzielen, nicht mehr finanziert. Auch der Handel mit Kohle als Rohstoff, die Lagerung und Verarbeitung von Kohle werden nicht mehr für Finanzierungen durch die Erste Group in Frage kommen. "Wir werden die Kunden bei ihren Bemühungen unterstützen, innerhalb des Zeitrahmens bis 2030 aus der Kohleenergie auszusteigen", sagte Spalt. (as)

www.erstegroup.com

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