Flugauto erhält Straßenzulassung in EU

Der "Pal-V Liberty" darf aber noch nicht fliegen und muss vorerst noch mit allen vier Reifen auf dem Asphalt bleiben.

Pal-V ist ein holländischer Hersteller von Flugautos. Jetzt hat das Unternehmen für seinen "Liberty" die Straßenzulassung in der EU bekommen. Die Flugautos dürfen also in Zukunft mit einem Kennzeichen auf den Straßen unterwegs sein. Abheben darf der "Liberty" vorerst jedoch noch nicht. Ein "zusammengefaltete Flugzeug" straßentauglich zu machen, sei durchaus eine Herausforderung gewesen, teilt Pal-V-CTO Mark Stekelenburg mit.

Die EU-Flugsicherheitsbehörde (EASA) prüft das Fahrzeug bereits sei 2015. Pal-V rechnet damit, dass das Überprüfungsverfahren 2022, für das über 1.200 Tests bestanden werden müssen, positiv abgeschlossen werden könnte und der "Liberty" dann auch in die Lüfte steigen dürfte. Fliegend soll das Fahrzeug bis zu 180 km/h schnell sein, während die Spitzengeschwindigkeit auf der Straße 160 km/h betragen soll.

Kunden stehen Schlange

Der "Liberty" ist mit einem Rotor ausgestattet, der das Fliegen ermöglicht. Die Idee hinter dem Fahrzeug ist, dass der Fahrer bzw. Pilot bei einem hohen Verkaufsaufkommen auf der Straße abheben und fliegen kann. Der Haken an der Sache ist, dass das in der Praxis derzeit kaum umsetzbar ist, da Privatpiloten in der Regel nur auf Flugplätzen abheben und landen dürfen. Hierfür wäre eine Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Der Begeisterung der Kunden scheint dies allerdings keinen Abbruch zu tun: Laut Pal-V liegen die Vorbestellungen für den "Liberty" über den Erwartungen. Der reguläre Version soll rund 600.000 Dollar (512.000 Euro) kosten, eine günstigere Sportversion 335.000 (286.000 Euro). Die Tatsache, dass rund 80 Prozent der Käufer nicht fliegen können, macht sich das niederländische Unternehmen auch zu nutze und bietet die Möglichkeit an einen Flugführerschein zu machen. Ein Angebot, das eine Reihe von Kunden bereits nutzt, denn um sich ans Steuer des "Liberty" setzen zu dürfen sind sowohl der Besitz eines gültigen Auto- als auch eines gültigen Flugführerscheins notwendig. (as)

www.pal-v.com

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