Urheberrechtsreform: VÖZ, ÖZV, VRM und EU-Branchenverbände starten Informationskampagne

| 04.07.2018

"Stärkt journalistische Vielfalt, nicht US-Tech-Monopole"  

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV) und der Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM) haben gemeinsam mit dem Europäischen Magazinverband (EMMA), dem Europäischen Verband der Zeitungsverleger (ENPA) und zahlreichen weiteren Branchenverbänden in Europa eine Informationsaktion zur Reform des Urheberrechts gestartet.

Der VÖZ hat seine Forderung nach einem fairen Leistungsschutzrecht bereits mit einer eigenen Resolution untermauert, in der an das klare Bekenntnis der österreichischen Ratspräsidentschaft und der Bundesregierung, das Leistungsschutzrecht sowohl national als auch europäisch vollumfänglich umsetzen zu wollen, erinnert wird. "Wenn es im digitalen Zeitalter weiterhin eine vielfältige Medienlandschaft in Europa geben soll, dann müssen unsere Inhalte auch effektiv vor der kommerziellen Ausbeutung Dritter geschützt werden. Jetzt heißt es für die Volksvertreter und EU-Institutionen, entschlossen zu handeln, die Störfeuer der Onlinegiganten zu ignorieren und mit einem europäischen Leistungsschutzrecht wertvollen Content zu schützen", so VÖZ-Präsident Markus Mair.

Lokaler Content ist einzigartig 

"Die Einführung eines Leistungsschutzrechts wäre eine wesentliche Maßnahme auf dem Weg hin zu einem ‚level playing field‘ im digitalen Wettbewerb mit Internetkonzernen. In einem global gewordenen, digitalen Markt braucht es faire Rahmenbedingungen, damit wir den nachhaltigen Fortbestand der europäischen Zeitschriften- und Fachmedien sicherstellen", so ÖZV-Präsidentin Claudia Gradwohl.

"Lokaler Content ist einzigartig und wird von den österreichischen Regionalmedien Woche für Woche selbst erarbeitet. Damit die Leser und Leserinnen diese Inhalte konsumieren können, unterhalten die Regionalzeitungen ein aufwendiges Netzwerk an lokalen Geschäftsstellen, was viel Geld kostet. Wenn Dritte diesen exklusiven Content ebenfalls nutzen wollen, ist es nur fair, wenn sie dazu auch ihren Beitrag leisten", so VRM-Geschäftsführer Dieter Henrich.  (red)

www.voez.at

 

Behauptungen versus Fakten

Behauptung: „Das Verlegerrecht ist eine ‚Link-Steuer‘“
Fakt: Jeder wird weiterhin kostenlos Links setzen und teilen dürfen.

Behauptung: „Es wird weniger Zugang zu Informationen geben“
Fakt: Das neue Recht stärkt die derzeitige Informationsvielfalt. Es soll sicherstellen, dass Online-Giganten für die Nutzung unserer Inhalte einen fairen Preis bezahlen. Nur so ist unabhängiger Journalismus langfristig finanzierbar.

Behauptung: „Journalisten profitieren nicht von dem neuen Recht“
Fakt: Das modernisierte EU-Urheberrecht wird für faire Verhältnisse im Internet sorgen und den Journalistinnen und Journalisten einen angemessenen Anteil an den Erlösen geben.

Behauptung: „Das Gesetz schadet kleinen Verlagen“
Fakt: Eine überwältigende Zahl der kleineren und mittelgroßen Verlage in ganz Europa unterstützt das Gesetz. Sie stehen für Vielfalt und Pluralismus.

Behauptung: „Die Verleger wollen eine Sonderbehandlung“
Fakt: Die Verleger wollen lediglich die gleichen Rahmenbedingungen, die für Musik-, Film- und andere Branchen gelten.

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Fakt: Jeder wird weiterhin kostenlos Links setzen und teilen dürfen.

Behauptung: „Es wird weniger Zugang zu Informationen geben“
Fakt: Das neue Recht stärkt die derzeitige Informationsvielfalt. Es soll sicherstellen, dass Online-Giganten für die Nutzung unserer Inhalte einen fairen Preis bezahlen. Nur so ist unabhängiger Journalismus langfristig finanzierbar.

Behauptung: „Journalisten profitieren nicht von dem neuen Recht“
Fakt: Das modernisierte EU-Urheberrecht wird für faire Verhältnisse im Internet sorgen und den Journalistinnen und Journalisten einen angemessenen Anteil an den Erlösen geben.

Behauptung: „Das Gesetz schadet kleinen Verlagen“
Fakt: Eine überwältigende Zahl der kleineren und mittelgroßen Verlage in ganz Europa unterstützt das Gesetz. Sie stehen für Vielfalt und Pluralismus.

Behauptung: „Die Verleger wollen eine Sonderbehandlung“
Fakt: Die Verleger wollen lediglich die gleichen Rahmenbedingungen, die für Musik-, Film- und andere Branchen gelten.

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