Warnung vor dauerhaftem Verlust der Datenkontrolle
Agenda 2050 fordert rasches Eingreifen der EU-Kommission gegen Meta

| Redaktion 
| 28.10.2026

Mit einer geplanten Änderung seiner Geschäftsbedingungen will der Technologiekonzern den automatisierten Zugriff auf digitale Verlagsinhalte ausweiten. Die Organisation warnt vor weitreichenden Folgen für europäische Medienunternehmen.

Mit einer für den 30. Oktober 2026 vorgesehenen Anpassung seiner Commercial Terms will Meta die Möglichkeiten zur automatisierten Erfassung digitaler Inhalte deutlich erweitern. Nach Einschätzung der Agenda 2050 könnte die geplante Regelung gegen den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union verstoßen. Die Organisation warnt vor weitreichenden Folgen für Medienunternehmen und verlangt ein rasches Einschreiten der EU-Kommission.

Neue Bedingungen sollen Zugriff auf gesamte Websites ermöglichen

Der US-Technologiekonzern Meta beabsichtigt, seine kommerziellen Nutzungsbedingungen Ende Oktober zu aktualisieren. Im Mittelpunkt steht eine Bestimmung, die dem Unternehmen weitreichende Möglichkeiten zur automatisierten Verarbeitung von Website-Inhalten einräumen soll. Dafür könnten unter anderem spezielle Softwareprogramme sowie eigens angelegte Testzugänge eingesetzt werden.

Nach Darstellung der Agenda 2050 würde sich der Umfang der erfassten Inhalte dadurch erheblich vergrößern. Während bisher vor allem jene Beiträge betroffen gewesen seien, die Medienunternehmen selbst über Facebook oder Instagram veröffentlicht oder geteilt hätten, könnte die neue Regelung den Zugriff auf ihre gesamten Onlineangebote ermöglichen.

Dazu zählen neben aktuellen journalistischen Beiträgen auch ältere Veröffentlichungen in digitalen Archiven, audiovisuelle Formate, Bildmaterial und Datenbanken. Die Inhalte könnten automatisiert durchsucht, kopiert, zwischengespeichert und für weitere Analysen verarbeitet werden.

Agenda 2050 sieht mögliche unzulässige Verknüpfung

Besonders kritisch bewertet die Organisation den Zusammenhang zwischen der Nutzung der Meta-Plattformen und den vorgesehenen Zugriffsrechten. Medienunternehmen seien für die Verbreitung ihrer Inhalte auch auf Dienste wie Facebook, Instagram und WhatsApp angewiesen. Mit der geplanten Anpassung könnte Meta die Nutzung dieser Angebote faktisch an die Bereitstellung umfangreicher digitaler Verlagsinhalte knüpfen.

Eugen Schmidt (AboutMedia), Präsident der Agenda 2050, sieht darin erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf. "Meta macht den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Juristisch wäre bei der Änderung der Commercial Terms eine missbräuchliche Koppelung und damit ein potenziell schwerer Verstoß gegen den Digital Markets Act zu prüfen", sagt Schmidt. 

Schmidt fordert die europäischen Behörden deshalb auf, noch vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen tätig zu werden. Andernfalls könnten Daten bereits in einem Umfang verarbeitet werden, der sich nachträglich nicht mehr rückgängig machen lasse.

Auch KI-Anwendungen stehen im Mittelpunkt der Kritik

Meta habe die ursprünglich vorgesehene Formulierung inzwischen abgeschwächt und nehme in der neuen Klausel nicht mehr ausdrücklich auf das Training von KI-Modellen Bezug. Aus Sicht der Agenda 2050 beseitige diese Anpassung die grundsätzlichen Bedenken jedoch nicht.

Demnach könnten die gesammelten Informationen weiterhin für unterschiedliche KI-gestützte Anwendungen genutzt werden. Als Beispiele nennt die Organisation semantische Suchverfahren, automatisierte Zusammenfassungen, Empfehlungssysteme sowie Technologien wie Grounding und Retrieval-Augmented Generation (RAG).

Die vorgesehenen Bestimmungen würden Meta damit weiterhin umfassende Möglichkeiten zur Speicherung und Auswertung redaktioneller Inhalte eröffnen. Für die betroffenen Verlage sei hingegen nicht ausreichend kontrollierbar, für welche konkreten Zwecke ihre Daten anschließend verwendet würden.

Digital Markets Act als rechtlicher Maßstab

Die Agenda 2050 verweist in ihrer Kritik auf die Verpflichtungen, die sich für Meta aus seiner Stellung als sogenannter Gatekeeper nach dem Digital Markets Act ergeben. Nach Auffassung der Organisation müssten die Zugangsbedingungen zu den betreffenden Plattformdiensten fair, angemessen und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein.

Problematisch sei insbesondere, dass ein für Medienunternehmen wirtschaftlich bedeutender Vertriebs- und Verbreitungskanal mit zusätzlichen Anforderungen verbunden werden könnte, die für dessen eigentliche Nutzung nicht notwendig seien.

Daraus ergebe sich nach Einschätzung der Organisation der Verdacht einer missbräuchlichen Koppelung. Ob die geplanten Geschäftsbedingungen tatsächlich gegen europäisches Wettbewerbs- beziehungsweise Digitalmarktrecht verstoßen, wäre rechtlich zu prüfen.

Warnung vor dauerhaftem Verlust der Datenkontrolle

Die Agenda 2050 drängt auf eine Entscheidung vor dem 30. Oktober. Sobald automatisierte Programme auf die Inhalte der Verlage zugreifen könnten, sei eine umfangreiche Erfassung innerhalb kurzer Zeit möglich.

Die gewonnenen Informationen könnten anschließend in digitalen Zwischenspeichern, Suchindizes, Vektordatenbanken oder KI-Anwendungen abgelegt und weiterverarbeitet werden. Nach Ansicht der Organisation ließe sich eine solche Übernahme redaktioneller Inhalte im Nachhinein kaum vollständig rückgängig machen.

Schmidt unterstreicht die Dringlichkeit seiner Forderung mit deutlichen Worten: "Die EU-Kommission muss jetzt sehr rasch handeln, um Schaden abzuwenden, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, sobald der Daten-Vampir an den Venen der europäischen Publisher gesaugt hat."

Die Organisation fordert daher eine zeitnahe Prüfung der geplanten Änderungen durch die EU-Kommission, um mögliche Nachteile für europäische Medienunternehmen bereits vor deren Inkrafttreten zu verhindern.

www.agenda2050.at

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV