Urlaubsstorno bei Extremhitze oder Waldbränden? - Das gilt wirklich

| Tobias Seifried 
| 23.07.2023

Eine Reiseexpertin erklärt u.a., wann ein kostenloser Rücktritt möglich ist und wer im Fall des Falles den vorzeitigen Heimflug bezahlen muss.

Die extreme Hitze vor allem auch im Süden Europas macht derzeit sowohl den Einheimischen als auch Urlauber:innen zu schaffen. In Griechenland und Kroatien sind durch die Trockenheit und hohen Temperaturen bereits Waldbrände ausgebrochen. Auf der beliebten Ferieninsel Rhodos war die Situation am Wochenende besonders prekär. In der größten Evakuierungsaktion der Geschichte Griechenlands wurden allein am Samstag 19.000 Menschen aus Dörfern und Hotels vor den Flammen in Sicherheit gebracht, wie das Büro von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am Sonntag mitteilte. Auch zahlreiche Österreicher:innen waren betroffen.

Pauschal- versus Individualreisen

Da fragen sich jetzt natürlich viele, die eine Reise in eine dieser Regionen gebucht haben, was zu tun ist. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner hat die Antworten. Laut der Expertin sollten alle, die kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete stehen, folgendes wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt."

Eine kostenfreie Stornierung sei allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führe. Ein Waldbrand am griechischen Festland werde zum Beispiel die Reise auf eine griechische Insel nicht erheblich beeinträchtigen, so Pronebner und weiter: "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren."

Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen. "Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reiseende durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein", sagt Pronebner.

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug laut der Expertin grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hänge vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Naturkatastrophe während des Urlaubs

Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, habe der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen, sieht Pronebner auch in diesem Fall bei dieser Buchungsform Vorteile. Dann sei auch eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten möglich. Bei Individualreisen würde sich eine Rücksprache mit der Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist, empfehlen.

Weiters stellt die Juristin klar: Ob Pauschal- oder Individualreise - ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien müssten dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt sorgen. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Verena Pronebner empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

www.oeamtc.at

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