Gesetz fixiert: Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen kommt

| Tobias Seifried 
| 18.12.2022

ÖVP und Grüne haben sich doch noch geeinigt. Wer künftig eine:n Makler:in für eine Mietwohnung beauftragt, trägt auch die Kosten. ÖVI und WKÖ üben harsche Kritik.

Kurz vor Jahreswechsel konnte sich die Regierung beim im März 2022 angekündigten Gesetz für das Bestellerprinzip doch noch einigen. Laut den Grünen stand hier zuletzt die ÖVP noch auf der Bremse. Doch nun ist es fix: Wer künftig eine:n Makler:in für eine Mietwohnung beauftragt, trägt auch die Kosten.

"Wer anschafft, muss auch zahlen"

Das Gesetz tritt jedoch nicht wie ursprünglich geplant bereits mit 1. Jänner 2023 in Kraft sondern "erst" ab 1. Juli 2023, wie die Regierungsparteien am Sonntag bekanntgaben. Das neue Gesetz ist am Mittwoch (21. Dezember) im Ministerrat und muss dann noch vom Nationalrat beschlossen werden. Das gilt jedoch als Formsache. Laut der Regierung würden sich die Mieter:innen dadurch in Zukunft rund 55 Millionen Euro pro Jahr ersparen. 

Nina Tomaselli, Wohnbausprecherin der Grünen, rechnet vor: "Für die Mieter:innen bedeutet das eine Entlastung in der Höhe von bis zu zwei Monatsmieten. Die Einführung des Besteller:innenprinzips ist ein nachhaltiger Beitrag zum leistbaren Wohnen." Was in allen anderen Lebensbereichen selbstverständlich sei, gelte künftig auch für Maklergebühren: "Wer anschafft, muss auch zahlen."

Harsche Kritik

Beim Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) kommt die Novelle zum Maklergesetz gar nicht gut an. Aus den Erfahrungen in Deutschland hätte man lernen können: Der Markt werde intransparenter, weil viele Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten würden. Das sichtbare Angebot werde deutlich sinken. Dass vor allem die Beratungs- und Serviceleistung des Maklers gegenüber dem Interessenten in Zukunft wegfallen werde, sei offenbar einer populistischen Politik auch gleichgültig, so ÖVI-Präsident Georg Flödl. Fazit des Verbandes: "Das Bestellerprinzip ruiniert Arbeitsplätze und erschwert die Wohnungssuche".

Die Wirtschaftskammer Österreich schlägt in eine ähnliche Kerbe. "Da haben die Regierungsparteien den zukünftigen Mieter:innen gar kein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht", sagt Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKÖ. Das Bestellerprinzip werde den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Es sei eigentlich unverantwortlich, dass man von politischer Seite sehenden Auges in dieses Problem laufe, da man aus Deutschland wisse, wie sich der Markt dadurch zum Schlechteren entwickelt habe. Gollenz: "Er wird unübersichtlicher, das Angebot geringer und Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter:innen auch nicht billiger, denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren sind wohl die laufenden Wohnungskosten."

www.parlament.gv.at

www.ovi.at

patrick lichtnöcker
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