"Wichtig ist, dass das Geld bei den Unternehmen ankommt"

Corona-Wirtschaftshilfen und niemand kennt sich aus? WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf führt im Interview durch den Hilfsleistungen-Dschungel. 


Die Bundesregierung hat kürzlich neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgegeben. Staatshilfen wie Umsatzersatz, Verlustausgleich und lineare Entschädigung sind in aller Munde. Doch wer darf diese Hilfsleistungen eigentlich in Anspruch nehmen? Und wie läuft das ab?

LEADERSNET: Es gibt nun Wirtschaftshilfen für jene Betriebe, die im Zuge der Corona-Maßnahmen geschlossen halten müssen. Welche Hilfsleistungen können dabei in Anspruch genommen werden?

Kopf: Außergewöhnliche Umstände erfordern besondere Maßnahmen - wir waren noch nie in einer vergleichbaren Situation. Wichtig ist, dass das Geld bei den Unternehmen ankommt und auch Zulieferer unterstützt werden sowie jene, die mit pandemiebedingten Frequenzrückgängen kämpfen. Die WKÖ hat sich für die Betriebe mit aller Kraft eingesetzt: Die Corona-Kurzarbeit wurde weiterentwickelt und verlängert und der Fixkostenzuschuss verbessert. Der Umsatzersatz für geschlossene Betriebe kam im zweiten Lockdown als wichtige Ergänzung dazu.

Betrieben, die von den behördlichen Schließungen in diesem Lockdown betroffen sind, steht der Umsatzersatz mit bis zu 80% zur Verfügung. Diese Unterstützung wird gut angenommen. Der Fixkostenzuschuss, der jetzt in die zweite Phase gestartet ist, unterstützt bei der Abfederung von Fixkosten, die Förderung greift nun bereits ab 30% Umsatzausfall. Das ist eine von vielen Verbesserungen dieses Fördertools, die wir in Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen konnten: So gelten jetzt auch AfA, fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind, als förderbare Fixkosten. Auch Leasingraten können als Fixkosten angesetzt werden.

Die beiden Hilfsleistungen können auch kombiniert nacheinander in Anspruch genommen werden, dann "unterbricht" der Umsatzersatz den Fixkostenzuschuss.

LEADERSNET: Welche Betriebe haben überhaupt Anspruch auf eine Leistung?

Kopf: Jedem österreichischen oder in Österreich tätigen Unternehmen stehen grundsätzlich Hilfen zu. Während der Härtefall-Fonds für Kleinstbetriebe und EPU eine persönliche Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer darstellt, hilft der Fixkostenzuschuss den Betrieben, liquide zu bleiben.

Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseuren werden 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt.

Für Handelsunternehmen gibt es eine Staffelung, die sich nach Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, also dem Wertverlust in der Lockdown-Phase), richtet, aber auch danach, in welcher Relation Umsatz und Ertrag stehen und wie wahrscheinlich Aufholkäufe in der jeweiligen Branche sind.

Auch für indirekt betroffene Zulieferfirmen muss es rasch eine Entschädigung geben. Das betrifft beispielsweise zuliefernde Bäcker oder Fleischer im Lebensmittelgewerbe, aber auch den Lebensmittel-Großhandel oder Veranstaltungstechniker.

LEADERSNET: Welche Branchen profitieren besonders?

Kopf: Diese Krise betrifft alle, doch Wirtschaft ist heterogen, Betroffenheiten der Branchen sind zeitlich verschoben. Deshalb muss es das Ziel sein, Unterstützungsleistungen möglichst fair, aber auch der jeweiligen Situation der Betriebe entsprechend aufzusetzen. Es geht also darum, die Unterstützungen so treffsicher wie möglich zu gestalten. Und generell ist festzuhalten, dass die Unterstützungen den Betrieben und ebenso auch der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.

LEADERSNET:  Umsatzersatz als Hilfeleistung ist seit 23.11.2020 möglich, für welchen Zeitraum gilt dieser Lockdown-Umsatzersatz? Wie sind die Voraussetzungen geregelt? Reichen schon teilweise Ausfälle, oder müssen die Umsätze zur Gänze weggefallen sein?

Kopf: Der Anspruch besteht bis zum Ende der behördlichen Schließung, also zum 6.12.2020. Der Antrag muss bis 15. Dezember 2020 eingebracht werden. Grundsätzlich ist die Grundlage für die Berechnung des Umsatzersatzes der Umsatz des Vorjahreszeitraumes, also November 2019. Das Modell für den Handel steht aber auch z.B. Mischbetrieben im Gewerbe und Handwerk zur Verfügung. Beispiel: Der Handels- oder Dienstleistungsteil eines Unternehmens ist geschlossen, der handwerkliche Teil wird weitergeführt. Wir haben dafür gekämpft, dass es für den durch die Schließung verunmöglichten Handelsumsatz ebenfalls einen Ersatz gibt.

LEADERSNET:  Kann auch ein Betrieb, der im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres gar keine Umsätze erzielte, irgendwelche Leistungen beantragen? Wie ist vorzugehen, wenn ein Antragsteller Umsätze aus verschiedenen Branchen nachweist?

Kopf: Ja, in diesem Fall wird nicht der November 2019 als Bemessungsgrundlage für den Umsatzersatz verwendet, sondern die durchschnittliche Umsatzsteuervoranmeldung 2020. Ist ein Unternehmer grundsätzlich direkt betroffen und erzielt im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit sowohl Umsätze in einer Branche, die nach den Kriterien in der Verordnung direkt von den Einschränkungen des Lockdowns betroffen ist, als auch Umsätze in einer Branche, die nicht betroffen ist, so bekommt er für jene Branchenanteile, die direkt betroffen sind, den für diese Branche geltenden Prozentsatz ersetzt. 

LEADERSNET: Ab wann kann mit der Auszahlung gerechnet werden? Gibt es Höchstbeträge und Staffelungen, um eine möglichst gerechte Ersatzleistung festzulegen? Wie steht die EU zu den von der österreichischen Bundesregierung initiierten Regelungen?

Kopf: Die Auszahlungen sind sehr rasch angelaufen, Mittel fließen schon. Laut BMF soll die Förderung innerhalb von rund 14 Tagen überwiesen werden. Der Lockdown-Umsatzersatz weist eine Deckelung von 800.000 Euro auf, auch die derzeit laufende Variante des Fixkostenzuschuss ist bei 800.000 Euro gedeckelt. Es ist für den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich eine erfreuliche Nachricht, dass die EU-Kommission für den Fixkostenzuschuss in Phase 2 mit einer Deckelung von 3 Mio. Euro nun endlich grünes Licht gegeben hat. Diese Zustimmung kommt keine Minute zu früh, denn die Liquiditätsengpässe in unseren Betrieben sind mittlerweile gravierend. Wir hoffen jetzt, dass die Mittel rasch fließen. Erfreulich ist jedenfalls, dass der "Fixkostenzuschuss 800.000" schon beantragt werden kann. (jw)

www.wko.at

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