FSG-Novelle mit Erleichterungen und Verschärfungen
Das ändert sich ab 1. September für Führerscheinbesitzer

| Redaktion 
| 30.08.2026

Die Änderungen reichen von längeren Gültigkeitsfristen für bestimmte Lenkberechtigungen über neue Vorgaben bei Führerscheinprüfungen bis zu mehr zeitlichem Spielraum nach Verlust oder Diebstahl.

Ab 1. September gelten in Österreich neue Regelungen rund um Führerschein und Lenkberechtigung. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Klassen C und D. Für diese gilt künftig auch nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Befristung von fünf Jahren. Bislang mussten Betroffene ihre Lenkberechtigung ab diesem Alter im Abstand von zwei Jahren verlängern.

Für ältere Berufskraftfahrer:innen reduziert sich damit der administrative Aufwand. "Die neue Regelung ist eine Erleichterung für langjährige Berufskraftfahrer:innen, die künftig weniger Behördenwege und administrativen Aufwand haben", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Internationale Führerscheine länger gültig

Auch bei internationalen Führerscheinen gibt es eine Änderung. Dokumente nach dem Wiener Übereinkommen können künftig drei Jahre lang verwendet werden. Bislang waren sie lediglich ein Jahr gültig. Das entsprechende Übereinkommen kommt in rund 90 Staaten zur Anwendung, darunter auch in zahlreichen beliebten Reiseländern von Österreicher:innen.

"Gerade für Menschen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist die längere Gültigkeitsdauer eine praktische Erleichterung", so die ÖAMTC-Expertin.

Die Verlängerung gilt allerdings nicht für alle internationalen Führerscheine. Dokumente, die auf anderen Übereinkommen basieren, behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Das betrifft beispielsweise auch Länder wie die USA und Kanada.

Kürzere Wartezeit nach nicht bestandener Prüfung

Verändert werden zudem die Fristen bei Führerscheinprüfungen. Nach einem negativen Prüfungsergebnis ist ein neuerlicher Antritt künftig bereits nach zwölf Tagen möglich. Bisher mussten Kandidat:innen zwei Wochen warten.

Deutlich verschärft werden dagegen die Konsequenzen eines Täuschungsversuchs. In diesem Fall verlängert sich die Sperrfrist für einen erneuten Prüfungsantritt von bisher neun auf 18 Monate. 

Mehr Zeit nach Verlust oder Diebstahl

Eine weitere Neuerung betrifft verlorene oder gestohlene Führerscheine. Die nach einer entsprechenden Anzeige ausgestellte Bestätigung berechtigt künftig bis zu acht Wochen zum Lenken eines Fahrzeugs. Nach der bisherigen Regelung waren es vier Wochen.

"In den meisten Fällen wird ein Führerschein-Duplikat ohnehin deutlich schneller ausgestellt. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann in einzelnen Fällen dennoch sinnvoll sein", so Zelenka.

Neue Vorgaben beim Verzicht auf Lenkberechtigungen

Mit der Novelle ändert sich außerdem der Umgang mit dem freiwilligen Verzicht auf Lenkberechtigungen. Wer auf seine gesamte Lenkberechtigung verzichtet, muss künftig auch den Führerschein vollständig abgeben.

Anders sieht es bei einem Teilverzicht aus. Werden lediglich einzelne Führerscheinklassen aufgegeben, wird ein neuer Führerschein ausgestellt, in dem die weiterhin bestehenden Klassen vermerkt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier

www.oeamtc.at

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