Fake-Einträge schaden Betrieben
Auch Österreich will anonyme Bewertungen verbieten

Bewertungsplattformen werden immer häufiger zweckentfremdet, um absichtlich unwahre Behauptungen zu verbreiten, worunter Konsumentenschutz und Betriebe leiden.

Durch Bewertungen im Internet teilt man die eigenen Erfahrungen mit Online-Shops, Arbeitgeber:innen oder bestimmten Produkten. So können Zufriedenheit oder Unzufriedenheit ausgedrückt werden. Ziel sei es, anderen Menschen zu helfen, negative Erfahrungen zu vermeiden. Doch immer öfter kommt es zu Fake-Bewertungen, die dann nicht nur den Plattformen, sondern auch Konsumentenschutz und Betrieben schaden.

Bewertungsplattformen zweckentfremdet

"Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten", sagt Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und fügt hinzu: "Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkund:innen. Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie auch im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen ist, ließe sich solchen Fehlentwicklungen wirkungsvoll entgegenwirken."

"Viele Menschen vertrauen bei ihren Kaufentscheidungen oder Restaurantbesuchen den Bewertungen auf Online-Plattformen. Dieses Vertrauen darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen zerstört werden, denn diese untergraben nicht nur das Vertrauen der Verbraucher:innen, sondern schaden auch ehrlichen Unternehmer:innen. Wir streben eine digitale Welt an, die von Authentizität und Fairness geprägt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten", ergänzte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.

Für Tourismus enorm wichtig

Absichtlich unwahre Online-Bewertungen seien für die Tourismus-Staatssekretärin gleich ein "dreifaches Problem". "Erstens schaden Fake-Bewertungen der Glaubwürdigkeit der Plattform, zweitens werden Konsument:innen in die Irre geführt und drittens verursachen sie unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betriebe", so Kraus-Winkler.
Online-Bewertungsplattformen seien im Speziellen für den Tourismus wichtig. Einerseits würden sie die Bekanntheit steigern und andererseits den Qualitätswettbewerb fördern. Die Tourismus-Staatssekretärin betont, dass das ebenso für kritische Bewertungen gilt, solange diese "ehrlich und konstruktiv" sind. Bei der Klarnamenpflicht gehe es deshalb "weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot". Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen, wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiter:innen rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen. wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots, erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz sei es mittlerweile ein leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.

"Fake-Bewertungen fallen beispielsweise auf, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen gekommen ist. Ebenso könnte es sich um Fake-Bewertungen handeln, wenn beispielsweise ein Restaurant vor kurzem erst geöffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde", so Tursky abschließend.

www.bmaw.gv.at

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