Kreditvergabe bei Immobilien wird etwas entschärft

| Redaktion 
| 14.02.2023

Das zuständige Gremium empfiehlt eine Lockerung der KIM-Verordnung zu Immobilienfinanzierungen.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 35. Sitzung schwerpunktmäßig die Entwicklungen bei Wohnimmobilienfinanzierungen seit der Einführung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) sowie deren Anpassungsbedarf diskutiert. Die seit August 2022 geltenden Kreditvergaberegeln dürften per 1. April 2023 ein wenig gelockert werden. Das wird das FMSG der Finanzmarktaufsicht (FMA) empfehlen.

Detaillierte Analyse

Das Gremium stellte fest, dass sich in der zweiten Jahreshälfte 2022 die deutlichen Anstiege der Zinsen und Inflationsraten, die die Nachfrage nach Immobilien und daher nach Immobilienkrediten deutlich reduziert haben. Das war nicht nur in Österreich sondern im gesamten Euroraum und weltweit zu beobachten. Zudem wurde festgestellt, dass der Rückgang der Neukreditvergabe in Deutschland, dessen Immobilienmarkt strukturell mit Österreich vergleichbar ist und eine vergleichbare Dynamik erlebt hat, ähnlich stark ausgeprägt ist wie in Österreich, auch wenn in Deutschland keine kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen eingesetzt wurden.

Zwischenfinanzierungen betroffen

Vor diesem Hintergrund legte das Finanzmarktstabilitätsgremium fest, dass sich an den strengen Vorgaben zu Eigenkapital und Kreditraten nichts ändern soll. Die mögliche Entschärfung betrifft die Zwischenfinanzierungen. Das FMSG empfiehlt der FMA daher, die KIM-V insofern anzupassen, als dass Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmer:innen und deren Angehörigen stehen, vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen werden. Die Zwischenfinanzierung dürfe dabei aber im Hinblick auf das Verwertungsrisiko nur bis zu 80 Prozent des geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden. Außerdem empfiehlt das Gremium zur Vermeidung von übermäßigen Schwankungen, eine Untergrenze von einer Million Euro für das Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts vorzusehen.

Wer also schon eine Immobilie hat und eine neue kaufen will, wird damit wieder leichter einen Kredit bekommen können.

Vorfinanzierungen vom Anwendungsbereich ausnehmen

Die zweite Empfehlung betrifft die Vorfinanzierungen. Das FMSG empfiehlt der FMA, die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen, da diese Form der öffentlichen Zuschüsse die Verschuldung von Kreditnehmer:innen nur vorübergehend erhöht.

Damit soll einerseits die Flexibilität der KIM-V weiter erhöht, anderseits aber sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Risiken daraus begrenzt bleiben.

Unterschiedliche Sichtweisen

Die Reaktionen auf die geplanten Änderungen fallen unterschiedlich aus. Während für den Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung, Willi Cernko, die Nachjustierung noch unzureichend ist, unterstützt Nina Tomaselli, Finanz- und Wohnbausprecherin der Grünen, die Empfehlungen. 

"Die Nachjustierung des FMSG zur KIM Verordnung, die aktuell auf dem Tisch liegen, sind leider unzureichend, um dem Wohn-Dilemma, auf das wir zusteuern, entgegenzuwirken. Wir brauchen jetzt klare und weitreichende Änderungen, die dem aktuellen, wirtschaftlichen Umfeld Rechnung tragen. Die Verordnung ist aus unserer Sicht völlig neu zu bewerten und sollte im Sinne aller Österreicher:innen, die sich Eigentum schaffen möchten, auf neue Beine gestellt werden", so Cernko.

"Wir haben jeher die Einschätzungen der Expert:innen geteilt, dass es zum Schutz vor Überschuldung für den Einzelnen und zur Sicherung der Finanzmarktstabilität im Gesamten Grundregeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten geben muss", stellt sich Tomaselli, in der aktuell entbrannten Diskussion um die Kreditvergaberichtlinien auf die Seite des Gremiums.

www.fmsg.at

www.fma.gv.at

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