Ein gemalter Wasserstrahl zwischen geöffneten Beinen einer Tänzerin

Wieso ein "fürsterzbischöfliches Vergnügen" plötzlich für Unmut sorgt und die Wasserspiele in Hellbrunn zu Saisonbeginn Salzburg in Aufregung versetzten. Werberat und Wissenschaftler wurden auf den Plan gerufen.

Ein fürsterzbischöfliches Vergnügen erregt die Gemüter in Salzburg: Anfang April öffneten die Salzburger Wasserspiele in Hellbrunn wieder ihre Pforten und bewarben dies mit Plakaten. Ein Motiv wurde von den Einheimischen und der Salzburger Watchgroup gegen sexistische Werbung als unpassend, geschmacklos und sexistisch empfunden.

Die Beschwerde bezieht sich auf ein Plakat, das monochrom (Hintergrund, Kleidung) in Smaragd-Grün gehalten ist und zwei Ballett-tanzende Personen zeigt. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass ein grafisch gestalteter Wasserstrahl direkt zwischen die Beine der weiblichen Tänzerin gerichtet ist, was bei allen anderen Sujets, die jeweils monochrom in Orange oder Gelb gehalten sind und da zwei Frauen zeigen, nicht vorkommt.

Von Frauen entworfen

Alle Sujets seien ausschließlich von Frauen entwickelt worden, so die Leiterin der Wasserspiele Ingrid Sonvilla. "Wenn es auf der Litfaßsäule so groß erscheint, dann kann ich das nachvollziehen. Aber es war nie beabsichtigt und wir haben es auch nicht bemerkt. Das ist für mich heute neu und ich bin überrascht, aber ich kann es verstehen. Die Plakate sollten die Lebenslust von Hellbrunn widerspiegeln", ist Sonvilla über die Sexismus-Vorwürfe überrascht und wird nun auch von Expert:innen in ihrer Meinung bestärkt.

Die Wissenschafter Stefan Hawelka und Michael Leitner vom Fachbereich Psychologie der Universität Salzburg (Centre for Cognitive Neuroscience) haben jetzt analysiert, worauf sich der Blick von Männern und Frauen beim Betrachten der Plakate am stärksten richtet. Auf sogenannten Heatmaps haben die Wissenschafter sichtbar gemacht, welche Teile der Plakate die stärkste Aufmerksamkeit erwecken. Auch auf dem umstrittenen Plakat stehen die Gesichter und Schriften im Zentrum der Aufmerksamkeit.

Auch der Werberat kann keine sexualisierende Darstellung auf den Intimbereich der Frau erkennen, da  die Zuordnung der Beine erst durch genaueres Hinsehen möglich wird. Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft sei dies nicht, da keine "Blickfangwerbung nachgewiesen werden kann, noch eine diskriminierende Gestaltung erkennbar wird".

Professionelle Ballettszenen

Im Gesamtkontext der Kampagne handelt es sich um professionelle Ballettszenen, in der die ProtagonistInnen ausgewogen gewählt wurden. Im speziell kritisierten Sujet kann ein sexistisches Missverständnis durch den Ausschnitt, denn man naturgemäß an einer Litfaßsäule sieht, betroffen machen. Die Beschwerde sei dem Werberat zufolge verständlich und auch wenn keinerlei Absicht dahinterstand, sei eine Adaption dieses einen Sujets für spezielle Werbemittel sicherlich von Vorteil.

Eine Verletzung von folgenden Grundsätzen liegt jedoch nicht vor. Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet mit der Aufmachung "die Wasserspiele erwischen auch Dich" für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Sujet wurde aber schlussendlich von der Schlossverwaltung überklebt. (jw)

www.hellbrunn.at

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