"Österreich" verklagt Österreich

Wolfgang Fellner will eine halbe Million "Schadenersatz" vom Staat für nicht erhaltene Presseförderung.

Die Mediengruppe "Österreich" der Familie Fellner klagt die Republik Österreich auf Presseförderung. Wolfgang Fellner fordert für sein gleichnamiges Medium rund 500.000 Euro vom Staat, nachdem im vergangenen Jahr die Anträge auf Presseförderung von der Medienbehörde KommAustria abgelehnt worden waren.

Als Begründung für das "Nein" wurde der Umstand angegeben, dass Österreich großteils ident mit der Gratiszeitung oe24 sei, wie der Standard und orf.at berichteten. (Auch der Webauftritt von Österreich und oe24, oe24.at, ist der gleiche, Anm.)  Anspruch auf Presseförderung haben laut Gesetz allerdings nur Zeitungen, die mehr Exemplare verkaufen, als sie kostenlos auflegen. Beide Titel erscheinen in zwei Kapitalgesellschaften, die jedoch laut Firmenbuch zu 100 Prozent der Mediengruppe Österreich GmbH gehören – ein Umstand, der auch nichts an der Förderberechtigung ändere, wie die Medienbehörde auf den Einspruch der Fellner'schen Mediengruppe klarstellte.

Eine halbe Million Euro "Schadenersatz"

Eine Meinung, die Wolfgang Fellner und seine Mediengruppe nicht teilen. Diese erachtet den Befund der KommAustria als "unrichtig und unvertretbar". Bei Österreich und oe24 handle es sich um "eigenständige journalistische Produkte", so das Argument der Fellner-Gruppe, die nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte und die Republik Österreich auf "Feststellung und Schadenersatz" klagt. Eine Sprecherin es Landesgerichts für Zivilrechtssachen bestätigte dem Standard gegenüber, dass sich die Forderungen von "Österreich" auf rund 500.000 Euro belaufen. Die entsprechende Verhandung ist für März angesetzt.

Mitglieder der Presseförderungskommission persönlich geklagt

Die Klage der Mediengruppe Österreich betrifft nicht nur die Republik: Auch vier der insgesamt sieben Mitglieder der Presseförderungskommission wurden persönlich auf Feststellung über 31.000 Euro geklagt. Die Begründung: Diese hätten dem Empfinden der Fellner-Gruppe nach zu Unrecht die Empfehlung abgegeben, Österreich nicht zu fördern. Die betroffenen Kommissionsmitglieder verteidigten diese ihrerseits als "sachlich, rechtlich richtig und vertretbar" und betonten, dass die Medienbehörde KommAustria die Presseförderung weisungsfrei vergebe, ihre Empfehlung also nicht ds Zünglein an der Waage der Entscheidung gewesen sei. (red)

www.oe24.at

www.rtr.at

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