Umgekehrte Maulsperre für Alexa, Siri und Co.

Datenschutz: US-Konzerne stoppen umstrittene Auswertungspraxis bei Sprachassistenten.

Big Brother ist listening to you: Was in George Orwell's Roman 1984 vor vielen Jahrzehnten noch wie düstere, doch undenkbare Zukunftsmusik klang, ist längst zum Alltag geworden. Immer mehr Menschen nutzen Sprachassistenten – auch in dem Bewusstsein, dass nicht nur eine Künstliche Intelligenz zuhören könnte. Nachdem bekannt wurde, dass die Mitschnitte der Sprachassistenten einiger der aktuell größten Anbieter von Menschen ausgewertet werden, wollen Apple und Google die sensiblen Daten vorerst nicht mehr von Menschen auswerten lassen. Bei Amazon soll dies optional sein, der Marktführer fällt allerdings durch skurrile – und datenschutztechnisch mehr als bedenkliche Regelungen auf.

Erst vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass Amazon tausende Mitarbeiter beschäftigt, die Aufnahmen aus den Haushalten der Nutzer anhören, sie transkribieren und anschließend wieder dem Maschinenlernsystem zuführen. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag sollen befristete Angestellte von Amazon teilweise von zu Hause aus Daten aus Sprachassistentin Alexa auswerten. "Einigen Mitarbeitern ist es gestattet, von anderen Orten aus zu arbeiten", erklärte Amazon der Zeitung.

Datenschützer starten Verfahren gegen Google

Apple und Google haben nun angekündigt, die Auswertung der Daten zu überdenken. Apple will künftig ausdrücklich die Erlaubnis der Kunden dazu einholen, dass Menschen ihre Aufnahmen abhören dürfen. Die Funktion solle in einem späteren Software-Update umgesetzt werden, sagte der iPhone-Konzern dem US-Blog TechCrunch. Bis dahin werde die Praxis weltweit ausgesetzt. Das Verfahren kann den Prozess allerdings nur drei Monate unterbrechen, da die irische Datenschutzbehörde für Google in Europa zuständig ist.

"Wir werden Ende August mit Google sprechen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden", sagte Caspar dem Tagesspiegel dazu. „Sollten bis dahin dennoch keine zulässigen Standards umgesetzt sein, ist der Erlass einer Anordnung weiterhin möglich, soweit bis dann noch keine behördlichen Maßnahmen durch uns erlassen wurden." Aus seiner Sicht braucht es für den gesamten Bereich des Einsatzes von Sprachassistenzsystemen einheitliche Industriestandards für den Datenschutz.

(red)

www.google.de

www.amazon.de

 

leadersnet.TV