booking.com und Expedia: Gesetzliches Verbot der Bestpreisklausel von VfGH bestätigt

Hotels dürfen auf eigener Website günstigere Preise als auf Buchungsplattformen.

Österreichs Hoteliers dürfen auf ihrer eigenen Homepage weiterhin Zimmer günstiger anbieten als auf den großen Internet-Buchungsplattformen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt. Die Plattformen booking.com und Expedia hatten versucht, das seit Jahresanfang geltende Verbot der Bestpreisklauseln für die Internet-Plattformen zu Fall bringen, sind jetzt jedoch damit abgeblitzt.

Jahrelang hatte sich die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) gegen die sogenannten "Bestpreisklauseln" engagiert. "Denn genausolang haben internationale Online-Multis mit diesen Klauseln österreichischen Hotels verboten, dass sie ihren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anbieten. Aber das ist jetzt endgültig vorbei", erklärt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Die ÖHV habe "intensive politische Überzeugungsarbeit" geleistet, bis der Nationalrat im Vorjahr das gesetzliche Verbot der Ratenparität beschlossen hat.

"Änderungen schützen freien Wettbewerb und Verbraucherinteressen"

Die Änderungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) sind verfassungskonform und der VfGH hält dezidiert fest, dass die Gesetze "die Sicherung eines freien Wettbewerbs und damit auch die Wahrung der Verbraucherinteressen" zu wahren. "Das haben wir jetzt schriftlich vom VfGH: Danke dafür an Booking und Expedia. Die einzigen Profiteure der Ratenparität waren internationale Online-Multis, die geschädigten die Gäste und die heimischen KMU, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern abführen", so Gratzer. "Wir lassen uns von niemandem mehr verbieten, unseren Gästen auf der eigenen Website günstigere Preise anzubieten als über eine Plattform." (as)

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