30 Monate Haft
René Benko wurde erneut schuldig gesprochen

| Tobias Seifried 
| 22.09.2026

Das Landesgericht Innsbruck hat den gefallenen Signa-Gründer im neu aufgerollten Verfahren um eine Mietvorauszahlung für eine Villa erneut schuldig gesprochen. Er wurde (nicht rechtskräftig) zu einer Haftstrafe verurteilt.

René Benko ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck erneut wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von 30 Monaten, wobei die bisherige Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Benko hatte sich in diesem Anklagepunkt nicht schuldig bekannt. Vor Gericht erklärte der 49-Jährige, er sei im Herbst und selbst noch im November und Dezember 2023 davon überzeugt gewesen, dass eine Sanierung der Signa-Gruppe gelingen werde. Er habe damals noch mehrere Millionen Euro in die Gruppe eingezahlt.

Neuverhandlung nach OGH-Entscheidung

Der nunmehrige Prozess ist eine Folge einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Dieser hatte Anfang Juli einen anderen Schuldspruch aus dem ersten Benko-Prozess bestätigt. Dabei ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter, durch die Geld den Gläubiger:innen vorenthalten worden sein soll. Dieser Schuldspruch ist rechtskräftig (LEADERSNET berichtete).

Gleichzeitig hatte der OGH den damaligen Teilfreispruch in Zusammenhang mit der Hungerburg-Villa aufgehoben. Deshalb musste dieser Teil der Causa am Landesgericht Innsbruck neuerlich verhandelt und auch die Strafhöhe neu festgesetzt werden.

Streitpunkt Mietvorauszahlung

Nach Ansicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll Benko durch die aus ihrer Sicht wirtschaftlich und sachlich nicht vertretbare Vorauszahlung den Zugriff seiner Gläubiger:innen auf das Geld verhindert beziehungsweise deren Befriedigung geschmälert haben.

Benko stellte den Vorgang vor Gericht anders dar. Die Konditionen des Mietvertrags hätten sich seiner Darstellung zufolge am Markt orientiert. Als Gegenleistung für die Vorauszahlung sei unter anderem ein mietfreies Jahr vereinbart worden. Anschließend hätte die Miete 7.500 Euro betragen sollen.

Seine Verteidigung argumentierte zudem, dass eine Kündigung des Mietvertrags die Rückforderung der Vorauszahlung ermöglicht hätte. Verteidiger Norbert Wess vertrat deshalb die Auffassung, dass Benko der daraus entstandene Schaden nicht angelastet werden könne, und beantragte einen Freispruch.

Masseverwalter widerspricht Verteidigung

Im Verfahren sagte auch Masseverwalter Andreas Grabenweger als Zeuge aus. Er erklärte, zunächst versucht zu haben, eine Rückzahlung beziehungsweise einvernehmliche Beendigung mit der Vermieterseite zu erreichen. Nachdem dies nicht gelungen sei, habe er geklagt. Inzwischen sei ein Vergleich über 40.000 Euro geschlossen worden.

Die Anklage hielt dem Argument der Verteidigung entgegen, dass die spätere Vorgangsweise des Masseverwalters für die Frage, ob der Tatbestand der betrügerischen Krida erfüllt worden sei, nicht entscheidend sei. Wess wiederum blieb bei seiner Position und plädierte neben einem Freispruch im Mietkomplex auch für eine Reduktion des Strafmaßes in der Gesamtcausa.

Das Landesgericht folgte hinsichtlich des Anklagepunkts letztlich nicht der Argumentation der Verteidigung und sprach Benko erneut schuldig.

www.justiz.gv.at/lg-innsbruck

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