Tarifdschungel bei Ladesäulen
Bis zu 142 Prozent Preisunterschied beim E-Auto-Laden sorgen für Streit

Eine ÖAMTC-Studie ortet massive Preisunterschiede beim öffentlichen Laden und stellt sogar Preisobergrenzen zur Diskussion. Der Bundesverband Elektromobilität hält dagegen und warnt vor negativen Folgen für den Ausbau.

Wer mit einem Elektroauto öffentlich lädt, muss nicht nur wissen, wo die nächste freie Ladesäule steht. Auch die Frage, mit welcher Ladekarte beziehungsweise Zahlungsmethode der Strom bezahlt wird, kann den Preis erheblich beeinflussen. Genau daran entzündet sich nun ein Streit zwischen dem ÖAMTC und dem Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ).

Ausgangspunkt ist eine vom ÖAMTC bei Arthur D. Little in Auftrag gegebene Untersuchung der Ladepreise von 18 der größten österreichischen Ladeanbieter (siehe Infobox). Demnach können die Preise für Konsument:innen im Extremfall um beinahe 70 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 142 Prozent gegenüber dem günstigsten Tarif auseinanderliegen.

Analysiert wurden die Preise ohne Grundgebühr beim Laden mit der Karte des jeweiligen Ladestellenbetreibers, per Kreditkarte sowie die Standardkonditionen für konkurrierende Ladeanbieter – jeweils bei Standard-, Schnell- und Ultraschnell-Ladesäulen.

ÖAMTC ortet mangelnde Transparenz

Kritik übt der Mobilitätsclub insbesondere daran, dass Konsument:innen vor dem Ladevorgang häufig nur schwer erkennen könnten, welcher Preis tatsächlich anfällt. Anders als beim Tanken von Benzin oder Diesel gebe es bei der Nutzung von Ladekarten vielfach keine unmittelbar ersichtliche Preisauszeichnung an der Station. "Es fehlt Preistransparenz – und das behindert insbesondere im Privatkundenmarkt den Hochlauf der E-Mobilität", sagt ÖAMTC-Direktor Ernst Kloboucnik.

Laut der Untersuchung war die direkte Zahlung per Kreditkarte in zwei Dritteln der analysierten Fälle günstiger als das Standardangebot für konkurrierende Ladekartenanbieter. Gegenüber den Preisen für die eigenen Kund:innen mussten Fremdnetze in 90 Prozent der untersuchten Fälle mehr bezahlen. Der maximale Aufschlag lag laut Studie bei 118 Prozent.

Der ÖAMTC betont allerdings selbst, dass die festgestellten Unterschiede noch keinen Nachweis für diskriminierendes Verhalten darstellen. Denn die EU-Verordnung AFIR erlaubt unterschiedliche Preise grundsätzlich, sofern diese verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.

Preisobergrenzen als letztes Mittel

Dennoch sieht der Mobilitätsclub Handlungsbedarf. Zunächst solle die EU-Kommission untersuchen, ob ähnliche Wettbewerbs- und Transparenzprobleme auch in anderen Ländern bestehen. Zudem brauche es Stellen, die die Einhaltung der europäischen Vorgaben überwachen und gegebenenfalls eingreifen können.

Sollten schärfere Transparenz- und Wettbewerbsregeln nicht ausreichen, bringt Kloboucnik einen wesentlich stärkeren Eingriff ins Spiel: "Gelingt das mit der Überarbeitung der AFIR nicht, könnte es notwendig werden – angelehnt an die Roaming-Regulierung im Mobilfunk – massiv in den Markt einzugreifen und etwa konkrete Grenzen für Aufschläge oder Höchstpreise für Endkund:innen vorzuschreiben."

BEÖ warnt vor Preisdeckel

Genau an diesem Punkt widerspricht der BEÖ. Der Branchenverband unterstützt zwar die Forderung nach mehr Transparenz, hält die unterschiedlichen Preise aber nicht automatisch für unfair oder für einen Beleg eines Marktversagens.

"Transparenz bei Ladepreisen ist wichtig und schafft Vertrauen. Gleichzeitig müssen bei Preisvergleichen unterschiedliche Geschäftsmodelle und Nutzungsformen sauber auseinandergehalten werden", sagt BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt. Ad-hoc-Preise, Vertragstarife und B2B-Roamingkonditionen seien nicht unmittelbar miteinander vergleichbar.

Vor allem pauschale Preisobergrenzen sieht der Verband kritisch. Die Kosten öffentlicher Ladepunkte unterschieden sich etwa nach Ladeleistung, Netzanschluss, Standort und Auslastung. Ein Preisdeckel könne daher insbesondere weniger stark frequentierte Standorte im ländlichen Raum oder in Wohngebieten wirtschaftlich schwieriger machen.

"Österreich braucht weiterhin Investitionen in eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Preisobergrenzen könnten dazu führen, dass insbesondere weniger stark ausgelastete Standorte im ländlichen Raum oder in Wohngebieten wirtschaftlich schwieriger zu betreiben sind", so Reinhardt.

Einigkeit zumindest bei der Transparenz

Damit stehen sich zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber: Einerseits fordert der ÖAMTC strengere Regeln und hält als letztes Mittel auch Preisobergrenzen für denkbar, andererseits setzt der BEÖ auf Wettbewerb, unterschiedliche Tarifmodelle und eine konsequente Umsetzung bestehender Transparenzvorgaben.

Einigkeit besteht zumindest beim Ausgangsproblem: E-Autofahrer:innen sollen bereits vor dem Laden nachvollziehen können, was sie der Ladevorgang kostet. Für den Tarifvergleich verweist der BEÖ unter anderem auf den unabhängigen Lade-Tarifkalkulator der E-Control.

www.oeamtc.at

www.beoe.at

Über die ÖAMTC-Studie

  • Auftraggeber: ÖAMTC
  • Durchführung: Arthur D. Little Austria
  • Untersucht: 18 der größten österreichischen Ladestellenbetreiber
  • Verglichen: Betreiber-Ladekarte, Kreditkartenzahlung und Standardangebot für konkurrierende Ladeanbieter
  • Ladearten: Standard-, Schnell- und Ultraschnellladen
  • Maximale Preisdifferenz für Konsument:innen: knapp 70 Cent je kWh
  • Maximaler Unterschied: 142 Prozent gegenüber dem günstigsten Ladetarif
  • Kreditkartenzahlung: in zwei Dritteln der untersuchten Fälle günstiger als das Standardangebot für konkurrierende Ladekartenanbieter
  • Fremdnetze: in 90 Prozent der untersuchten Fälle teurer als der Tarif für eigene Kund:innen
  • Maximaler Aufschlag für Fremdnetze: 118 Prozent
  • Einordnung: Preisunterschiede sind laut Studie noch kein Nachweis für Diskriminierung; AFIR erlaubt Differenzierungen, sofern sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.

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Über die ÖAMTC-Studie

  • Auftraggeber: ÖAMTC
  • Durchführung: Arthur D. Little Austria
  • Untersucht: 18 der größten österreichischen Ladestellenbetreiber
  • Verglichen: Betreiber-Ladekarte, Kreditkartenzahlung und Standardangebot für konkurrierende Ladeanbieter
  • Ladearten: Standard-, Schnell- und Ultraschnellladen
  • Maximale Preisdifferenz für Konsument:innen: knapp 70 Cent je kWh
  • Maximaler Unterschied: 142 Prozent gegenüber dem günstigsten Ladetarif
  • Kreditkartenzahlung: in zwei Dritteln der untersuchten Fälle günstiger als das Standardangebot für konkurrierende Ladekartenanbieter
  • Fremdnetze: in 90 Prozent der untersuchten Fälle teurer als der Tarif für eigene Kund:innen
  • Maximaler Aufschlag für Fremdnetze: 118 Prozent
  • Einordnung: Preisunterschiede sind laut Studie noch kein Nachweis für Diskriminierung; AFIR erlaubt Differenzierungen, sofern sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.

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