Finanzministertreffen in Liechtenstein
Finanzstaatssekretärin beriet über steigende Staatsausgaben und Europas Wettbewerbsfähigkeit

Vertreter:innen aus fünf deutschsprachigen Ländern sprachen in Liechtenstein über die Folgen der alternden Bevölkerung, die Stabilität der Finanzwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl nahm am 24. und 25. August am Treffen der deutschsprachigen Finanzminister:innen in Liechtenstein teil. Im Mittelpunkt standen die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Widerstandsfähigkeit der Finanzwirtschaft. Gastgeberin war Liechtensteins Regierungschefin und Finanzministerin Brigitte Haas. An den Gesprächen nahmen zudem der deutsche Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Luxemburgs Finanzminister Gilles Roth und die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter teil. Österreich wurde durch Eibinger-Miedl vertreten.

Alternde Bevölkerung erhöht den Druck auf die Budgets

Zu den zentralen Themen des Treffens zählten die finanziellen Folgen des demografischen Wandels. Mit einer alternden Bevölkerung steigen insbesondere die Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege. Hinzu kommen höhere sicherheitspolitische Anforderungen sowie die budgetären Auswirkungen des Klimawandels und klimapolitischer Maßnahmen.

Die österreichische Bundesregierung verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf das geplante Modell zum "Arbeiten im Alter". Ab 2027 soll für Menschen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr gelten. Die Maßnahme ist allerdings umstritten. Im parlamentarischen Begutachtungsverfahren wurden unter anderem mögliche Mitnahmeeffekte, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und eine mangelnde soziale Treffsicherheit kritisiert. Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen stellte zudem infrage, ob der Freibetrag tatsächlich mehr Menschen zu einem späteren Pensionsantritt bewegen werde.

Bei der Korridorpension wurden die Zugangsvoraussetzungen bereits verschärft. Zudem wurde 2025 ein Nachhaltigkeitsmechanismus für das Pensionssystem gesetzlich verankert. Werden die vorgesehenen Budgetziele für die Pensionsausgaben bis 2030 nicht eingehalten, muss die Bundesregierung weitere Maßnahmen vorschlagen. Welche Schritte in diesem Fall konkret gesetzt werden, ist nicht automatisch festgelegt.

Gesundheitsreform braucht noch gesetzliche Grundlagen

Auch im Gesundheitswesen plante die Bundesregierung strukturelle Veränderungen. Bund, Länder und Gemeinden hatten sich im Rahmen der Reformpartnerschaft auf einen Ausbau der Primärversorgung, eine stärkere Digitalisierung und klarere Wege für Patient:innen verständigt. Vorgesehen sind außerdem eine neue Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen, ein einheitlicher Leistungskatalog und verbindlichere Versorgungsaufträge.

Bis 2040 sollen österreichweit rund 600 Primärversorgungszentren zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind 75 Facharztzentren geplant. Die Zahl von 600 Einrichtungen ist vorerst allerdings ein politisches Ausbauziel: Zum Zeitpunkt der Präsentation lagen noch keine näheren Angaben zur Finanzierung vor. Diese soll im nächsten Finanzausgleich geregelt werden. Und auch die Reformpartnerschaft selbst bildete zunächst eine politische Grundlage. Die notwendigen Gesetzesentwürfe sollen bis Ende 2026 ausgearbeitet und anschließend parlamentarisch behandelt werden.

Österreich verwies auf Entlastungen für Unternehmen

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens war die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Eibinger-Miedl betonte dabei die Bedeutung einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Wirtschaftsstandort. Österreich verwies auf die neue Industriestrategie, Maßnahmen gegen hohe Energiekosten und geplante Entlastungen für Unternehmen. Unter anderem soll die Buchführungsgrenze von 700.000 Euro auf eine Million Euro angehoben werden.

Geplant ist außerdem ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte. Unternehmen könnten damit etwa selbst entwickelte Software oder Patente unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Bilanz ausweisen. Dadurch soll sich die ausgewiesene Eigenkapitalbasis erhöhen, was den Zugang zu Finanzierungen erleichtern kann.

Ab 2028 sollen zudem die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Bund, Länder und Gemeinden hatten sich nach Regierungsangaben auf eine Entlastung im Umfang von insgesamt zwei Milliarden Euro verständigt. 

IWF sah stabile Banken, aber weiteren Reformbedarf

Beim dritten Themenbereich des Treffens ging es um die Resilienz der Finanzwirtschaft. Diskutiert wurden unter anderem Krisenprävention, Cyberrisiken sowie die Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität.

Das Finanzministerium verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngste Überprüfung Österreichs durch den Internationalen Währungsfonds. Der IWF bewertete den heimischen Bankensektor als gut kapitalisiert, profitabel und liquide. In Stresstests erwiesen sich die Banken auch gegenüber schweren wirtschaftlichen Verwerfungen grundsätzlich als widerstandsfähig. Der Bericht enthielt jedoch nicht nur positive Befunde. Risiken sah der IWF unter anderem bei Krediten für Gewerbeimmobilien und bei den umfangreichen Geschäften österreichischer Banken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa. Weiteren Verbesserungsbedarf ortete er bei der Finanzmarktaufsicht, der Krisenkoordination und der Einlagensicherung.

Der IWF empfahl Österreich zudem, der Oesterreichischen Nationalbank bei Entscheidungen zur Finanzmarktstabilität mehr Gewicht einzuräumen und verbindliche Regeln für die Vergabe von Immobilienkrediten dauerhaft im Instrumentarium der Aufsicht zu verankern. Das finanzielle Sicherheitsnetz sei insgesamt robust, müsse aber noch stärker an internationale Standards angepasst werden.

www.bmf.gv.at

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