"Engländer"-Betreiberin ist insolvent
Millionenpleite eines bekannten Wiener Innenstadtcafés

| Tobias Seifried 
| 03.08.2026

Nach dem unerwarteten Ableben des langjährigen Betreibers des "Café Engländer" wurde das Ausmaß der finanziellen Schieflage bekannt. Von der Insolvenz sind 30 Dienstnehmer:innen betroffen.

Schock für die Wiener Gastronomielandschaft und das Stammpublikum in der Postgasse im ersten Bezirk: Die Christian Wukonigg GmbH, Betreibergesellschaft des seit 2002 geführten Traditionsbetriebs Café Engländer, hat am Montag am Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens eingebracht. Das Gerichtsverfahren ist aktuell noch nicht formal eröffnet.

Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, geriet der bekannte Treffpunkt der Wiener Kunst-, Kultur- und Medienszene nach einem tragischen Schicksalsschlag in schwere See. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind im Betrieb 30 Dienstnehmer:innen beschäftigt, deren Löhne und Gehälter teilweise seit Juni 2026 ausstehend sind. Von der Schieflage seien rund 47 Gläubiger:innen betroffen.

Führungswechsel nach Trauerfall enthüllt Schieflage

Auslöser für die akute Bestandsaufnahme war das Ableben des bisherigen Geschäftsführers und Mitgesellschafters Christian Wukonigg am 7. Juli 2026. Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit bestellte das Handelsgericht Wien per Beschluss vom 22. Juli 2026 Eva-Maria Wukonigg-Fletzberger zur Notgeschäftsführerin. Da diese zuvor nicht vollumfänglich in die operative Betriebsführung eingebunden war, habe nun die umgehende Evaluierung der Unternehmensfinanzen das tatsächliche Ausmaß der Krise zutage gefördert.

Als primäre Insolvenzursachen nennt die Betreibergesellschaft unrentable Querfinanzierungen anderer unternehmerischer Vorhaben sowie nicht näher spezifizierte Vermögensabflüsse in die Sphäre des verstorbenen Ex-Geschäftsführers.

1,1 Millionen Euro Schulden und angestrebte Fortführung

Die Verbindlichkeiten der Betreibergesellschaft summieren sich laut den Antragsunterlagen auf rund 1,1 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen die Inventarwerte der Café-Ausstattung – Liegenschaftseigentum bestehe hingegen nicht. Der exakte Liquidations- und Zerschlagungswert der Aktiva müsse laut AKV nun im Zuge der anstehenden gerichtlichen Inventarisierung durch die Insolvenzverwaltung ermittelt werden.

Trotz der angespannten Lage wird die Fortführung des Gastronomiebetriebs angestrebt. Ein entsprechender Sanierungsplan liegt dem gerichtlichen Eröffnungsantrag bereits bei: Den Gläubiger:innen wird die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Plans, angeboten. Die Gläubigerschutzverbände prüfen jetzt die betriebswirtschaftliche Machbarkeit sowie potenzielle Nachbesserungsmöglichkeiten dieses Entschuldungsangebots.

www.akv.at

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