Werberat kündigt neue Sanktionsmöglichkeiten an

"Naming and Shaming" für Wiederholungstäter.

Der Österreichische Werberat (ÖWR) hat seinen Sanktionskatalog erweitert: Entsprechend der Vorgaben des Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetzes sieht die neue Verfahrensrichtlinie vor allem bei Stopp-Entscheidungen eine erweiterte Dokumentationspflicht für Unternehmen vor. Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung von Stopp-Entscheidungen durch den Werberat, insbesondere dann, wenn Unternehmen der ÖWR-Aufforderung für Kampagnenstopp oder Abänderung nicht Folge leisten.

"In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten 'Naming and Shaming' – also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung – kaum angewandt", berichtet ÖWR-Präsident Michael Straberger. "Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden." Vielmehr wurde im Sinne der Sprachrohrfunktion des ÖWR eine beratende Position für die werbetreibende Wirtschaft eingenommen. Straberger: "Bei 90 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten wir in zahlreichen Gesprächen die Kritik an der betroffenen Kampagne erklären und somit auch die Akzeptanz für die Entscheidungen aber auch für den Ethik-Kodex herbeiführen."

Dieses Prinzip soll sich auch in Zukunft nicht ändern. "Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für Unternehmen bei ethischen und moralischen Fragestellungen für deren kommerzielle Kommunikation", ergänzt ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl. "Die angesprochenen Sanktionen ermöglichen uns nun aber auch die wenigen Selbstregulierungs- Verweigerer oder Wiederholungstäter zu erreichen, die sich in ihrer Abwehrhaltung womöglich selbst aber auch der Werbewirtschaft gesamt schaden." (as)

www.werberat.at

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