EU vereinfacht grenzübergreifendes Online-Shopping

| 06.02.2018

Geoblocking teilweise abgeschafft. Digital urheberrechtlich geschützte Inhalte von der Regelung ausgenommen.

Die EU vereinfacht das grenzüberschreitende Onlineshopping. Das Europaparlament hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die das sogenannte Geoblocking aus dem Internethandel weitestgehend verbannen soll. Konkret bedeutet das, dass Kunden beim Onlineshopping unabhängig von ihrem Wohnort das Angebot frei wählen können.

Zwei Drittel aller Websites verwenden Geoblocking

Es ist somit nicht mehr zulässig, dass Kunden aufgrund ihres Wohnsitzes, Aufenthaltsortes oder ihrer Staatsbürgerschaft blockiert oder zu einer alternativen Website umgeleitet werden. Letzteres hatte bisher zur Folge, dass viele Angebote oftmals gar nicht oder nur zu einem höheren Preis verfügbar waren. Auch sollen für Internetkunden im Ausland die gleichen AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten, wie für ortsansässige User – unabhängig davon, ob sie Waren oder Dienstleistungen kaufen wollen.

Einer Untersuchung der EU-Kommission zufolge verwenden fast zwei Drittel aller Websites Geoblocking. Sie verweigern etwa die Bezahlung aus einem anderen Land oder mit ausländischen Kredit- und Bankkarten. Ein Hindernis bleibt aber weiterhin bestehen. Die Firmen im EU-Ausland sind nicht verpflichtet, die Waren in das Heimatland des Kunden zu liefern. Gegebenenfalls muss man sich also selbst darum kümmern, dass die Waren zu einem nach Hause kommen.

Netflix-Kunden müssen auch im Ausland streamen können

Von der neuen Regelung – die in neun Monaten in Kraft treten soll – ausgeschlossen sind digital urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Videospiele oder eben auch Inhalte, die auf Streaming-Websiten wie Netflix zur Verfügung gestellt werden. Eine neue Regelung, die bereits ab kommenden März inkrafttritt, verlangt, dass Abonnenten von Streamingdiensten auch im Ausland darauf zugreifen können. (as)

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