Das plant der ORF auf seinem YouTube-Kanal

| 14.02.2017

Eine „Spiegelung“ der TVthek werde nicht angestrebt.

Der ORF hat seinen „Vorschlag für Änderungen des ORF Angebots in Sozialen Medien“ veröffentlicht, in dem auch die Pläne für seinen YouTube-Kanal dargelegt werden. Dort sollen unter anderem die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten zu sehen sein, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial und weiterer Content. Mit der Veröffentlichung beginnt eine im ORF-Gesetz für zusätzliche ORF-Angebote vorgesehene Auftragsvorprüfung. Marktteilnehmer, die glauben von diesem neuen Angebot betroffen zu sein, können bis zum 31. März 2017 dazu Stellung nehmen. Danach muss der ORF bei der KommAustria die Genehmigung des Angebots beantragen.

„Fundamentalem Wandel in der Mediennutzung Rechnung tragen“

ORF-Chef Alexander Wrabetz hat bereits im vergangenen Jahr angekündigt, dass der Staatsfunk auf YouTube aktiv werden möchte. Damit wolle man „dem fundamentalen Wandel in der Mediennutzung Rechnung tragen und auch einem jüngeren, 'digitalen' und teilweise weniger 'nachrichten-affinen' Publikum die nötigen Basisinformationen für den Diskurs zu gesellschaftlich relevanten Themen bereitstellen“. Die zeitliche Unabhängigkeit und Strukturierung würden den Servicecharakter des Angebots beträchtlich steigern, ist im Angebotskonzept zu lesen.

Der YouTube-Kanal soll in unterschiedliche, themenbezogene Playlists unterteilt werden. Nicht gezeigt werden sollen aktuelle fiktionale Sendungen, die Zeit im Bild-Ausgaben und Bundesland-Nachrichten sowie aktuelle Sportberichterstattung. Eine „Spiegelung“ der ORF-TVthek auf YouTube werde nicht angestrebt. Das Material soll zudem erst nach Ablauf der sieben Tage auf der Social Media-Plattform online gehen.

261.000 Euro Kosten pro Jahr

Derzeit ist es jedoch so, dass das ORF-Gesetz in Paragraf 4a vorsieht, dass Inhalte des öffentlich-rechtlichen Senders nur „für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach Ausstrahlung“ zur Verfügung gestellt werden dürfen. Ob der ORF auf YouTube seine Inhalte also länger als sieben Tage zur Verfügung stellen darf, muss die KommAustria entscheiden. Die jährlichen Kosten für seinen geplanten YouTube-Kanal beziffert der ORF mit jährlich 261.000 Euro. (as)

www.orf.at

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