Nach Branchenuntersuchung
Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen Lieferdienst Foodora

| Redaktion 
| 31.08.2026

Nach einer mehrjährigen Branchenuntersuchung des heimischen Zustellmarktes hat die Behörde ein förmliches Verfahren aufgenommen. Wiener Gastronomiebetriebe berichteten dabei von Exklusivvereinbarungen, Strafgebühren und wachsender Abhängigkeit.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihre Branchenuntersuchung zum heimischen Markt für Online-Plattformen zur Speisenlieferung abgeschlossen und daraus unmittelbare Konsequenzen gezogen. Ausgewertet wurden dabei Daten von Foodora und Lieferando sowie von 23 weiteren Bestelldiensten und Plattformen. Zusätzlich befragte die BWB auf freiwilliger Basis rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe, die auf den Plattformen gelistet waren.

Am Ende der im März 2023 eingeleiteten Erhebung steht nun ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. In ihrer Aussendung nennt die Behörde selbst kein Unternehmen, laut zahlreichen Medienberichten habe Foodora aber gegenüber der APA bestätigt, von einem Ermittlungsverfahren betroffen zu sein. Welche konkreten Sachverhalte untersucht werden und ob noch weitere Unternehmen betroffen sind, ist öffentlich nicht bekannt. Die Ergebnisse der Branchenuntersuchung sind daher nicht automatisch mit den konkreten Vorwürfen des Ermittlungsverfahrens gleichzusetzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Anbieter dominieren den heimischen Markt

Der Markt hat sich in den vergangenen Jahren stark bewegt. Uber Eats zog sich 2019 aus Österreich zurück, danach waren jahrelang nur Foodora (vormals Mjam) und Lieferando bundesweit aktiv. 2023 kam mit Wolt ein dritter Wettbewerber dazu, der zunächst in Wien startete und danach schrittweise in weitere Städte expandierte. An den Kräfteverhältnissen hat das wenig geändert. Auf Basis des Bruttobestellwertes weist der BWB-Endbericht für 2024 österreichweite Marktanteile von 50 bis 60 Prozent für Foodora und 40 bis 50 Prozent für Lieferando aus. Wolt lag damals bei höchstens fünf Prozent. Regional liegen die Stärken unterschiedlich: Foodora kommt in Wien auf die höheren Anteile, Lieferando im übrigen Bundesgebiet. Für neue Anbieter sieht die Behörde erhebliche Hürden, etwa hohe Einstiegskosten und indirekte Netzwerkeffekte, weil ein größeres Restaurantangebot mehr Bestellende anzieht und umgekehrt.

Wie wichtig die Plattformen für die Gastronomie geworden sind, zeigt der Umsatzanteil. Die befragten Wiener Betriebe erwirtschafteten mit Stand 2023 im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Online-Bestellungen. Damit steigt auch der Druck, auf den Plattformen sichtbar zu bleiben. Viele Restaurants buchen dort kostenpflichtige Werbeleistungen und schichten ihre Budgets von anderen Kanälen um. In Suchmaschinen und sozialen Netzwerken verlieren sie dadurch an Präsenz, was ihre Abhängigkeit von den Plattformen zusätzlich verstärkt.

Exklusivklauseln und Strafgebühren sorgen für Kritik

Inhaltlich stieß die Behörde auf mehrere Vertragspraktiken, die sie kartellrechtlich für heikel hält. Laut Untersuchung dürfen Restaurants in einzelnen Fällen nicht parallel auf konkurrierenden Plattformen anbieten und erhalten im Gegenzug bessere Konditionen, betroffen sind davon vor allem bekannte und absatzstarke Betriebe. Zudem gibt es Hinweise, dass die Teilnahme an lukrativen Rabattaktionen daran geknüpft war, das eigene Angebot bei der Konkurrenz für die Dauer der Aktion zu pausieren. Auffällig ist für die BWB, dass Anzahl und Ausmaß solcher Rabattaktionen bei Foodora zeitgleich mit dem Wiener Markteintritt von Wolt deutlich zunahmen. Ein Teil dieses Anstiegs entfiel laut Endbericht allerdings auf das zeitgleiche Rebranding von Mjam zu Foodora. Untersagt sind Exklusivvereinbarungen nicht grundsätzlich, problematisch werden sie aus Sicht der Behörde aber dann, wenn marktbeherrschende Unternehmen damit den Zugang für Mitbewerber erschweren. In den Verträgen einer Plattform stieß die BWB außerdem auf enge Bestpreisklauseln. Sie nehmen Restaurants die Möglichkeit, ihre Leistungen über die eigenen Onlinekanäle zu einem niedrigeren Preis anzubieten. Durchgesetzt werden sie offenbar nicht konsequent, ihre wirtschaftliche Notwendigkeit stellt die Behörde dennoch infrage.

Kritik gab es auch an den Rahmenbedingungen selbst. Aus der Befragung ging laut BWB hervor, dass die Plattformen Verträge einseitig änderten und den Betrieben kein Verhandlungsspielraum blieb. Einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen sehen Straf- und Stornogebühren von bis zu zehn Euro vor, etwa wenn die Zubereitung länger dauert als auf dem Bestellschein angegeben oder Bestellungen abgelehnt werden. Die betroffene Plattform begründete das damit, negative Erfahrungen der Bestellenden vermeiden zu wollen. Ein befragter Betrieb schilderte sein Verhältnis zu den Anbietern gegenüber der Behörde drastisch: "Lieferando und Foodora sind die stärksten und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu arbeiten. Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner." Welche der Plattformen von den beanstandeten Klauseln und Gebühren jeweils betroffen ist, geht aus der Aussendung nicht hervor, die BWB nennt bei diesen Punkten kein konkretes Unternehmen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Erreichbarkeit. Rund ein Drittel der befragten Restaurants zeigte sich mit der Kommunikation unzufrieden, eine Plattform verwies auf geschäftsübliche Auslastungsspitzen und kündigte Verbesserungen an. Fehlt Nutzer:innen eine direkte und wirksame Kontaktmöglichkeit, kann das den Vorgaben des europäischen Digital Services Act widersprechen. Zuständig für dessen Vollzug ist in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), an die sich betroffene Gastronomiebetriebe mit Beschwerden wenden können.

Verfahren kann vor dem Kartellgericht landen

"Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen Restaurants und Kund:innen effizient zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht", erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB, und ergänzt: "Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zusteller:innen auswirken." Deswegen habe man Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs eingeleitet.

Foodora selbst hat sich zu dem Verfahren bereits geäußert. Der Zustelldienst stellte laut Medienberichten in Aussicht, der Behörde uneingeschränkt zuzuarbeiten und deren Erhebungen im Detail durchzugehen. Zugleich hielt das Unternehmen fest, dass aus der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abzuleiten sei.

Mit der Aufnahme von Ermittlungen kann die BWB kartellrechtlich relevante Sachverhalte umfassend aufklären. Am Ende steht entweder ein Verfahren vor dem Kartellgericht oder die Einstellung. Für die betroffenen Unternehmen gilt bis dahin die Unschuldsvermutung. Anregungen zur Branchenuntersuchung nimmt die Behörde per E-Mail entgegen, konkrete Beschwerden können über die BWB-Website oder anonym über deren Whistleblowingsystem eingebracht werden.

Den gesamten Bericht der BWB finden Sie hier.

www.bwb.gv.at

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