FINcredible will im Zeitalter des Bestellprinzips Vermietern und Mietern helfen

| Redaktion 
| 04.06.2023

Der KontoCheck des Unternehmens bietet die Möglichkeit, die Bonität zu überprüfen, indem er Gehaltsnachweise und Identitätsnachweise in Echtzeit kontrolliert und eine Mietbelastungsquote berechnet.

Durch das Maklergesetz-Änderungsgesetz tritt ab dem 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip in Kraft, welches durch die Umsetzung des neuen Paragrafen 17a im Maklergesetz eingeführt wird. Diese wird einige Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Während Verkaufsgeschäfte oder Gewerbeimmobilien ausgenommen sind, ist die Vermittlung von Wohnimmobilien besonders davon betroffen.

Hier will das Unternehmen FINcredible mit ihrem KontoCheck ansetzen und Vermieter:innen und Mieter:innen bei der Vermietung und Mietung von Wohnungen helfen.

Wer ist die:der erste:r Auftraggeber:in?

Laut dem Bestellerprinzip wird die Provision des:der Maklers:in von dem:der ersten Auftraggeber:in übernommen - in der Regel ist das die:der Vermieter:in, welcher ihr:ihm potenzielle Mieter:innen vermittelt. Eine Provisionsvereinbarung mit der:dem Mieter:in ist in diesem Fall unzulässig, da nur mit der:dem Vermieter:in eine Provision vereinbart werden darf.
Der neue Paragraf 17a im Maklergesetz bezieht sich demnach ausschließlich auf die Vermittlung von Wohnimmobilien, was tiefgreifende Auswirkungen auf die Doppelmaklertätigkeit hat. In diesem Fall steht die:der Makler:in in einem Vertragsverhältnis mit den Mietinteressent:innen und hat ihnen gegenüber Aufklärungspflichten. Ohne Provisionszahlung trägt die:der Makler:in das Haftungsrisiko, ohne dafür honoriert zu werden.

Vor- und Nachteile für die Mietinteressent:innen

Das Bestellerprinzip hat für die Mietinteressent:innen sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil ist, dass sie:er keine Provision mehr zahlen muss. Allerdings kann sie:er in dieser Geschäftsbeziehung, in der eine Menge neuer Informationen benötigt werden, nicht professionell beraten werden, was ein erheblicher Verlust sein kann. Zudem hat die:der Mietinteressent:in bei fehlender Provisionszahlung keinen vertraglichen Schutz und keine Aufklärungspflichten. Sie:Er hat keinen haftungsrechtlichen Anspruch und kann nur gegenüber der:dem Vermieter:in Haftung geltend machen, während die:der Makler:in außen vor bleibt. Dies könne dazu führen, dass Mieter:innen in Zukunft völlig unbetreut und unvertreten Mietverträge abschließen können, was zu Informationsdefiziten führt, die sich nachteilig auswirken können.

Ausnahmefälle

Es gibt Ausnahmefälle, in denen die:der Makler:in als Doppelmakler:in handeln darf und eine Provision erheben kann. Dies ist der Fall, wenn die:der Mietinteressent:in die:der erste Auftraggeber:in ist und eine Provisionsvereinbarung vereinbart werden darf. In diesem Fall besteht das Risiko, dass gewisse Schlupflöcher ausgenutzt werden. Ein weiterer Ausnahmefall ist gegeben, wenn die:der Makler:in mit der:dem Vermieter:in einen Abschluss abgeschlossen hat, damit die:der Mieter:in die:der erste Auftraggeber:in ist. In diesem Fall erteilt die:der Vermieter:in der:dem Makler:in lediglich die Ermächtigung, sich auf die Suche nach Mietinteressent:innen zu machen.

Zukünftige Herausforderungen

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bestellerprinzip im Maklerrecht sind laut FINcredible vielfältig. Einerseits müssen Makler:innen sich nun verstärkt darum bemühen, die perfekten Mieter:innen für ihre Auftraggeber:innen zu finden, um ihre Provision zu verdienen. Dies setzt sie unter Druck, da ihre Leistung direkt mit ihrem Einkommen verknüpft ist. Andererseits müssen sie ihren Kund:innen mehr Service bieten, um sich von der Konkurrenz abzuheben und sich so als unverzichtbare Vermittler:innen zu etablieren. Dies soll bedeuten, dass sie zusätzliche Dienstleistungen anbieten müssen, wie beispielsweise die Überprüfung von Bonitätsunterlagen, Leistbarkeit der Immobilie oder die Beratung zu Mietverträgen.

Ausblick

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Bestellerprinzip im Maklerrecht eine große Veränderung für den Wohnungsmarkt mit sich bringt, sind sich die Experten bei FINcredible, Christian Ochs, Michael Pavlik und Stephan Gasser, sicher. Während es für Mietinteressent:innen den Vorteil bringt, keine Provision mehr zahlen zu müssen, besteht die Gefahr, dass sie unzureichend informiert sind und keine professionelle Beratung erhalten. Auf der anderen Seite müssen Makler:innen mit einem höheren Haftungsrisiko rechnen und sind auf eine ausreichende Bezahlung angewiesen. Die Ausnahmen und Umgehungsgegenstände sind noch nicht abschließend geklärt und werden weiterhin diskutiert. Eine genaue Dokumentation der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen ist ein Schutz für alle Beteiligten und wird von vielen Seiten gefordert.

Eine transparentere und fairere Immobilienvermittlung wäre sicherlich im Interesse aller Beteiligten.

Mietbelastungsquote, Gehaltsnachweise und Identitätsnachweis

Hier will FINcredible ansetzen und den Vermieter:innen und Mieter:innen helfen. Mit dem FINcredible KontoCheck können Mietbelastungsquote, Gehaltsnachweise und Identitätsnachweis demnach schnell erledigt werden. Der KontoCheck bietet die Möglichkeit, die Bonität potenzieller Mieter:innen zu überprüfen, indem er Gehaltsnachweise und Identitätsnachweise in Echtzeit überprüft und eine Mietbelastungsquote berechnet. Durch die Digitalisierung der Prozesse soll alles einfacher, schneller und präziser werden. Es sei auch einfacher, Informationen aufzubewahren und bei Bedarf darauf zuzugreifen. Die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht hat zu Veränderungen geführt, aber mit der Hilfe von digitalen Lösungen wie dem FINcredible KontoCheck würden Makler:innen und Vermieter:innen die neuen Bestimmungen leichter einhalten und sicherstellen können, dass sie den Mieterschutz und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

www.fincredible.io

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV