Prozess rund um Hans Peter Haslsteiner
René Benko wegen 5-Millionen-Betrugs zu weiterer Haftstrafe verurteilt

| Tobias Seifried 
| 05.11.2026

Der Signa-Gründer wurde in Innsbruck wegen schweren Betrugs schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Zusatzstrafe von zwei Jahren Haft. Von einem weiteren Vorwurf der betrügerischen Krida wurde er freigesprochen.

René Benko ist am Donnerstag (5. November) am Landesgericht Innsbruck erneut verurteilt worden. Das Schöffengericht sprach den 49-Jährigen des schweren Betrugs schuldig und verhängte eine Zusatzstrafe von zwei Jahren Haft. In einem weiteren Anklagepunkt wegen betrügerischer Krida wurde Benko hingegen freigesprochen. Das Urteil ist nach bisherigem Informationsstand (Donnerstagabend) noch nicht rechtskräftig.

Fünf Millionen Euro von Haselsteiners Privatstiftung

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Zahlung von fünf Millionen Euro aus der Privatstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner. Laut Anklage hatte Benko eine persönliche Rückzahlungsgarantie abgegeben, obwohl er das Geld nicht hätte zurückzahlen können. Die Mittel waren zur Unterstützung des angeschlagenen Sporthändlers Sportscheck vorgesehen.

Die Verteidigung bestritt den Betrugsvorwurf. Benkos Anwalt Norbert Wess argumentierte, die Zahlung sei bereits aufgrund eines früheren Aktiengeschäfts geschuldet gewesen.

Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht. Richter Norbert Hofer begründete den Schuldspruch laut ORF damit, dass Haselsteiner die fünf Millionen Euro zur Rettung von Sportscheck bereitgestellt und keinen Zusammenhang mit dem früheren Aktienkauf gesehen habe. Benko habe zudem wissen müssen, dass er die Summe nicht mehr zurückzahlen könne.

Freispruch im Zusammenhang mit Jagdgewehr

Der zweite Anklagepunkt betraf ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro. Benko war vorgeworfen worden, die Waffe gegenüber seinem Insolvenzverwalter beziehungsweise seinen Gläubigern verheimlicht zu haben.

Das Schöffengericht sah diesen Vorwurf jedoch nicht als erwiesen an. Das Gewehr sei stets am selben Ort in Innsbruck-Igls aufbewahrt und nicht versteckt worden, führte der Richter aus. Benko wurde daher in diesem Punkt vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen.

Bereits früher verurteilt

Für Benko ist es nicht die erste strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Signa-Pleite. Bereits im September wurde er wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt (LEADERSNET berichtete).

Mitte Oktober wurde ihm zudem der elektronisch überwachte Hausarrest als Alternative zur Untersuchungshaft bewilligt. Damit durfte der frühere Signa-Chef die Justizanstalt unter Auflagen verlassen (LEADERSNET berichtete).

Welche Auswirkungen das neue Urteil auf seine aktuelle Haftsituation hat, ist noch offen.

www.justiz.gv.at/lg-innsbruck

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