Fairer Wettbewerb
Jetzt tritt EU-Zollgebühr auf Billigimporte in Kraft

Mit 1. Juli gilt für Billigimporte aus Drittstaaten eine neue EU-Zollgebühr. Die Wirtschaftskammer Wien und der Handelsverband sehen darin einen ersten Schritt zu faireren Wettbewerbsbedingungen, fordern aber weitere Reformen.

Mit Mittwoch, dem 1. Juli, tritt eine der größten Änderungen im europäischen Onlinehandel der vergangenen Jahre in Kraft: Die Europäische Union schafft die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro ab und führt stattdessen eine pauschale Zollgebühr von drei Euro pro Warenkategorie ein. Betroffen sind Bestellungen aus Drittstaaten wie China, den USA oder der Schweiz.

Der Handelsverband begrüßte bereits vergangene Woche das Ende des Zollprivilegs als wichtigen Schritt zu faireren Wettbewerbsbedingungen. "Mit dem heutigen Schritt wird ein wichtiges Wettbewerbsprivileg für Billigplattformen beendet. Entscheidend wird nun sein, dass außereuropäische Anbieter künftig dieselben Regeln einhalten wie europäische Händler", erklärte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Nach Angaben des Handelsverbands wurden 2024 rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro in die EU importiert, mehr als 90 Prozent davon aus China.

Wiener Handel fordert weitere Schritte

Auch die Wirtschaftskammer Wien bewertet die neue Regelung positiv. "Für unsere Wiener Händler ist das ein wichtiger Erfolg. Mit der neuen Drei-Euro-Zollgebühr wird ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern aus Drittstaaten erstmals korrigiert. Das stärkt den heimischen Handel und macht den Wettbewerb wieder ein Stück fairer", sagt Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien

Kritik an nationaler Paketsteuer

Aus Sicht der Wirtschaftskammer darf die EU-Zollgebühr nur der Anfang sein. Plattformen aus Drittstaaten müssten künftig dieselben Vorgaben bei Produktsicherheit, Verpackung, Entsorgung und Konsumentenschutz erfüllen wie europäische Händler. Kritisch sieht die Wirtschaftskammer hingegen die geplante österreichische Paketsteuer ab 1. Oktober. Diese soll zwei Euro pro Paket betragen und gilt auch für Sendungen aus Österreich und anderen EU-Staaten. "Wer glaubt, mit einer nationalen Paketabgabe internationale Online-Giganten zu besteuern, ist auf dem Holzweg. Die Regelung trifft auch zahlreiche heimische Händler und letztlich die Konsument:innen", so Gumprecht. Auch der Handelsverband steht einer Paketsteuer kritisch gegenüber. 

www.handelsverband.at

www.wko.at

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