Brandstetter tritt als Höchstrichter zurück

Der ehemalige Justizminister war durch Chats mit dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek unter Druck geraten.

Wolfgang Brandstetter hat am Donnerstag überraschend seinen Rücktritt als Höchstrichter bekannt gegeben. Die Entscheidung tätigte der ehemalige Justizminister einen Tag vor der geplanten Aussprache beim Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Christoph Grabenwarter.

Schriftliche Stellungnahme

"Tatsache ist, dass faktisch eine Situation eingetreten ist, in der ich dem VfGH (Verfassungsgerichtshof – Anm. d. Red.) am besten dienen kann, indem ich mich von meiner Funktion zurückziehe", bestätigte Brandstetter in einer schriftlichen Stellungnahme, die über seinen Anwalt Georg Krakow verbreitet wurde, einen entsprechenden Bericht der Krone. Brandstetter will den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 1. Juli, nach Fertigstellung laufender Akten, verlassen. Grabenwarter nahm den Rückzug in einer schriftlichen Stellungnahme "zur Kenntnis".

Die Entscheidung des ehemaligen ÖVP-Politikers ist eine Reaktion auf den zunehmenden Druck auf ihn, nachdem Chats zwischen ihm und dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek öffentlich geworden waren. Der 63-Jährige stand jedoch schon zuvor unter Kritik, nachdem gegen ihn wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses Ermittlungen eingeleitet wurden.

"Tatverdacht hat sich entkräftet"

Brandstetter zeigt sich über die Veröffentlichung der Chatverläufe natürlich wenig angetan: "Es tut dem Land nicht gut, wenn öffentlich mit Gift und Galle Menschen in öffentlichen Funktionen angegriffen und angepatzt werden. Ein privates Gespräch unter Freunden und öffentliche Äußerungen sind gänzlich verschiedene Dinge."

Jedoch hätten die Unterhaltungen auch gezeigt, dass es keine belastende Indizien hinsichtlich der Ermittlungen wegen des Verdachts Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen ihn gebe. "Im Gegenteil, es wird klar, dass der formulierte Tatverdacht sich entkräftet hat", ist der ehemalige Minister überzeugt. (as)

www.vfgh.gv.at

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