Tampons, Binden & Kondome
Wettbewerbsbehörde bestätigt Weitergabe der Steuersenkung durch den Handel

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt dem österreichischen Handel bei der Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel trotz Anlaufschwierigkeiten ein gutes Zeugnis aus.

Kurz vor der Einführung der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel am 1. Juli hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ihre erste Branchenuntersuchung zur Weitergabe einer steuerlichen Entlastung abgeschlossen. Analysiert wurden mehr als 200 Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel bei acht heimischen Handelsunternehmen. Das zentrale Ergebnis: Über den gesamten Untersuchungszeitraum wurde die Umsatzsteuerbefreiung vollständig an die Konsument:innen weitergegeben. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Steuerbefreiung am 1. Jänner lag die durchschnittliche Weitergabe allerdings zunächst bei 73 Prozent.

"Unsere Priorität war es, das Gesamtbild zu liefern, das heißt nicht nur einen einfachen Zahlenvergleich durchzuführen, sondern den tatsächlichen Vorteil für die Konsument:innen festzustellen", erklärt BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.

Operative Probleme statt systematischer Verstöße

Nach Angaben der BWB waren die festgestellten Abweichungen überwiegend auf operative Umsetzungsprobleme zurückzuführen. Als Ursachen nennt die Behörde unter anderem kurzfristige Systemumstellungen, technische Fehler sowie personelle Engpässe rund um den Jahreswechsel. Die Unternehmen hätten diese Fehler innerhalb weniger Tage korrigiert.

Zugleich stellte die BWB fest, dass einzelne Handelsunternehmen ihre Rabattpolitik verändert haben. Dadurch fiel der Preisvorteil bei einzelnen Produktgruppen zeitweise geringer aus, als die reine Steuerentlastung erwarten ließ. Die Behörde kündigte an, diese Entwicklung weiter zu beobachten. Insgesamt wurden rund 20 Beschwerden an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet. Diese sind für die Verfolgung möglicher Verstöße gegen das Preisgesetz zuständig.

Handelsverband sieht Bestätigung

Der Handelsverband wertet die Untersuchung als Beleg dafür, dass steuerliche Entlastungen grundsätzlich an die Kund:innen weitergegeben werden. "Die Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt, was wir von Beginn an gesagt haben: Der österreichische Handel gibt steuerliche Entlastungen vollumfänglich an die Kund:innen weiter", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die Ergebnisse kommen wenige Tage vor der Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Der Handelsverband hatte bereits angekündigt, diese Entlastung vollständig an die Kund:innen weiterzugeben. KEYaccount/LEADERSNET berichtete hier.

BWB empfiehlt klare gesetzliche Vorgaben

Als Lehre aus der Untersuchung empfiehlt die Wettbewerbsbehörde für künftige Steuerentlastungen eine möglichst einfache Definition der betroffenen Produktgruppen sowie eine frühzeitige Kommunikation gesetzlicher Änderungen. Dadurch könnten Unsicherheiten bei der Umsetzung vermieden und Entlastungen rascher an die Verbraucher weitergegeben werden.

Auch der Handelsverband unterstützt diese Empfehlungen und verweist auf den hohen organisatorischen Aufwand, den steuerliche Änderungen für Handelsunternehmen mit sich bringen.

www.bwb.gv.at

www.handelsverband.at

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