ÖWR-Beschwerdebilanz 2023
Der Österreichische Werberat war strenger als im Vorjahr

| Redaktion 
| 02.04.2024

Die Anzahl der Beschwerden ging zwar insgesamt deutlich zurück, bei den festgestellten Verstößen wurde aber härter geurteilt.

Im Jahr 2023 wurden deutlich weniger Beschwerden beim Österreichischen Werberat (ÖWR) eingebracht als im Vorjahr. Die 334 (2022: 502) eingetroffenen Beschwerden haben zu 235 (2022: 264) Entscheidungen geführt.

"Nach anhaltend hohen Beschwerdezahlen in den letzten drei Jahren hat sich die Anzahl der eingebrachten Beschwerden von Konsument:innen auf Vor-Corona-Niveau normalisiert", so ÖWR-Präsident Michael Straberger. Es habe gerade zu Beginn der Pandemiejahre einen deutlichen Anstieg an Beschwerden gegeben, 

Stopp-Entscheidungen gestiegen

Dennoch, trotz der geringeren Anzahl an Beschwerden blieb die Entscheidungszahl mit 235 Fällen weiterhin hoch. "Wir haben im vergangenen Jahr viele Einzelbeschwerden zu sehr unterschiedlichen Themen erhalten", berichtet ÖWR-GFin Andrea Stoidl aus der Geschäftsstelle. "Anders als im Vorjahr, in dem es einige Kampagnen gab, die regelrechte Beschwerdewellen auslösten, blieb es 2023 vergleichsweise ruhig". 

Der Österreichische Werberat forderte in 15 Fällen (2022: neun) den "sofortigen Stopp des Sujets bzw. der Kampagne". In acht Fällen wurde dieser Aufforderung sofort bzw. innerhalb der ersten gesetzten Nachfrist nachgekommen. 18-mal (2022: 15) lauteten die Entscheidungssprüche des Österreichischen Werberates "Sensibilisierung – Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen" und in 27 Fällen (2022: 33) sahen die Werberäte und Werberätinnen "Keinen Grund zum Einschreiten" gegeben.

Vorwiegend uneinsichtige lokal agierende Kleinunternehmen, die bereits in den Vorjahren durch Werbemaßnahmen negativ auffielen, führten zu der vergleichsweisen hohen Anzahl an Stopp-Entscheidungen, die der Aufforderung des ÖWRs nicht nachgekommen sind. "Trotz mehrmaliger Kontakte und nicht immer niveau- und gehaltsvollen Einzelgesprächen mit uneinsichtigen Unternehmen treffen manche Unternehmen in Einzelfällen offenbar bewusst Entscheidungen, die allgemein anerkannten ethischen Grundregeln widersprechen", so Straberger.

"Wir haben uns in diesen wenigen Einzelfällen bewusst gegen eine öffentliche Rüge entschieden und geben diesen Unternehmen keine zusätzliche Bühne", meint Straberger. Denn, "nur die respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe stärkt Selbstregulierung in all ihren Facetten. Auch im 50. Jahr seit Bestehen des Werberats konzentrieren wir uns auf jene 99 Prozent werbetreibender Unternehmen, die gemeinsam mit uns an ethisch einwandfreier Kommunikation arbeiten wollen und somit klare Vorteile für die gesamte Werbebranche schaffen".

Vielschichtige Beschwerdegründe

Der Beschwerdegrund "Geschlechterdiskriminierende Werbung" führt mit 122 Beschwerden (2022: 117) das Ranking an. "Ethik und Moral" belegt mit 49 Beschwerden (2022: 146) den zweiten Platz im Beschwerdegrund-Ranking. Auf Platz 3 rangiert der Beschwerdegrund "Irreführung und Täuschung" mit 45 Beschwerden und zeigt somit eine Abnahme zum Vorjahr (2022: 63). Ebenso den dritten Platz belegt "Gefährdung von Kindern und Jugendlichen" mit 45 Beschwerden und einer deutlichen Steigerung zum Vorjahr (2022: 38).

www.werberat.at

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