Riskante Managerjobs: Haftungsrisiko für Topkräfte nimmt zu

| Redaktion 
| 29.11.2022

Ohne umfassende Managerhaftpflichtversicherung lassen sich viele Führungskräfte nicht auf einen neuen Job ein.

Die Entscheidung, aufgrund einer unzureichenden Absicherung, keinen Berufswechsel einzugehen, ist durchaus nachvollziehbar. Denn die Anforderungen und das Haftungsrisiko von Manager:innen sind weiter im Steigen. Für viele Führungskräfte sind deshalb maßgeschneiderte Polizzen zur Risikoabdeckung eine Voraussetzung, um sich auf einen neuen Job einzulassen. Nur so sei laut Expert:innen für effektives und freies Arbeiten im Management vorgesorgt.

Da sich Fehlentwicklungen und Firmenpleiten häufen, nehmen gleichzeitig aber auch die Anforderungen der Versicherer zu. Das Prämienvolumen für Directors & Officers (D&O) Versicherungen wird in Österreich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt. 

Berufshaftpflichtversicherung für Führungskräfte

Die D&O Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager:innen und andere Führungskräfte. Sie steht für geldwerte Schäden ein, die die versicherten Personen als Organe oder im Rahmen ihrer Tätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben. Dabei können sowohl Ansprüche von außen, also von Dritten, als auch die durch die Fehler verursachten Verluste des Unternehmens selbst abgesichert werden. Von der zivilrechtlichen Haftung zu trennen, ist eine etwa daneben bestehende, strafrechtliche Verantwortlichkeit der handelnden Personen.

Abgesicherte Entscheidungen

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen (Auswirkungen der Pandemie, hohe Inflation, steigende Rohstoffpreise, unterbrochene Lieferketten, etc.) werden richtige Entscheidungen zusätzlich erschwert. Das kann für Manager:innen fatale Folgen haben. So haften beispielsweise Geschäftsführer und Vorstände für Fehler mit ihrem Privatvermögen, sofern sie nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet haben. "Schutz für solche Fälle bietet eine D&O-Versicherung", erläutert Versicherungsexperte Joe Kaltschmid, CEO von Infinco. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versicherte Personen sind die Organe des Unternehmens.

D&O Markt im Wandel

"In den vergangenen Jahren sind die Richtlinien für diese besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung immer strenger geworden" betont Kaltschmid. Laufend neue Risiken würden sich aus höheren Umwelt-, Klima- und Sozialstandards, die Manager:innen in Unternehmen beachten müssen, ergeben. Die wachsende Zahl von Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen sowie die zunehmende Häufigkeit und Schwere der Schadenfälle hätteen in den letzten Jahren weltweit zu einem schwierigen Umfeld für den D&O-Versicherungssektor geführt. Um für Versicherer Profitabilität zu wahren, wurden Kriterien und Rahmenbedingungen angepasst: Risikoinformationen wurden ausgeweitet, Risiken neu bewertet, Versicherungssummen reduziert bzw. manche Branchen pandemiebedingt komplett ausgeschlossen.

Das Prämienvolumen im D&0 Versicherungsmarkt beträgt in Deutschland rund 500 Millionen Euro und wird in Österreich auf ein Zehntel dessen geschätzt.

Keine Deckung bei Vorsatz

"Welche Absicherung für einen konkrete Anwendungsfall die richtige ist, wird idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Experten – einem Versicherungsmakler – ermittelt und ein maßgeschneidertes risikoadäquates Paket geschnürt“, empfiehlt der Experte. Die Höhe der Leistung des Versicherers entspricht der in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungssumme. Zu den Kosten, welche unter den Versicherungsschutz fallen, gehören beispielsweise Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen, welche zur Minderung bzw. Abwendung des Schadens entstehen. 

Aber jede D&O Versicherung habe auch Grenzen bezüglich ihrer Leistung. Die Deckung greife bei Verletzung der Sorgfaltspflicht der versicherten Personen, vorausgesetzt dass die Schäden nicht wissentlich oder mit Vorsatz entstanden seien. Zudem können D&O Versicherungen weitere Ausschlüsse enthalten, welche die Deckung eingrenzen wie etwa einen Ausschluss für nicht ordnungsgemäß vorgenommene Versicherungsagenden.

www.infinco.com

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV