Seit Samstag: Aus für Halogenlampen

Am 1. September verbannte die EU einen Glühlampen-Typus aus dem Handel.

Die Öko-Design-Richtlinien der EU haben zum Ziel, besonders energieintensive Produkte aus dem Haushalt zu verbannen. Das betrifft auch Leuchtmittel. So wurden 2009 die klassischen Glühbirnen vom Markt verbannt, 2016 folgten Halogenlampen mit Standardsockel, und nun sind birnen- und kerzenförmigen Halogenlampen (E14- bzw. E27-Schraubsockel) dran.

© Österreichische Energieagentur


LED als Alternative

Für die Austrian Energy Agency kommt diese Regelung nicht zu früh, seien Energieeffizienz und Lebensdauer von LED-Lampen doch bereits etwa sieben Mal höher als die der Halogen-Pendants.

Diese Vorzüge lassen sich am Beispiel einer durchschnittlichen Standardlampe (entsprechend der Helligkeit einer klassischen 60 Watt Glühbirne) illustrieren: Die Lebensdauer einer Halogenlampe beträgt 2.000 Stunden, eine LED-Birne hält mindestens 15.000 Stunden. Geht man von einem aktuellen durchschnittlichen Kaufpreis und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 1.000 Stunden pro Jahr über zehn Jahre aus, sprechen die Zahlen klar für die LED-Technologie: Schon bei den Beschaffungskosten punktet LED mit rund drei Euro, die Halogenbirnen kommen auf etwa zehn Euro.

LED liegt somit bereits in der Beschaffung günstiger bzw. bei teureren Produkten mindestens gleichauf mit der Halogentechnologie. Der große Unterschied ergibt sich jedoch vor allem bei den Betriebskosten. Während für den Betrieb der Halogenlampen über den Zeitraum von zehn Jahren circa 100 Euro anzusetzen sind, schlagen die LED-Alternativen nur mit 15 bis 20 Euro zu Buche. Alleine bei einer Birne kann man so über den Zeitraum von zehn Jahren mindestens 80 Euro einsparen, bei einem Haushalt kommt man so in Summe auf ein Vielfaches.

Aufflackern für Halogen

Die in Kraft getretene EU-Verordnung bedeutet aber nicht das endgültige Aus für Halogen-Produkte. Spezielle Deckenfluter oder Spotlampen sind davon nicht betroffen, solange es noch keinen gleichwertigen Ersatz gibt. Auch PKW-Scheinwerfer sind ausgenommen. Darüber hinaus bleiben auch europäische Produktionen für Exportmärkte außerhalb der EU nach wie vor zulässig, in denen keine entsprechenden Verbote gelten. (sb)

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