EU-Verordnung zur Vermeidung von Mikroplastik
Strengere Vorgaben für Unternehmen beim Umgang mit Kunststoffgranulat

Abhängig von Unternehmensgröße und Menge sind Risikomanagement, Maßnahmen gegen Granulatverluste und entsprechende Nachweise erforderlich.

Mit der Verordnung (EU) 2025/2365 gelten seit Dezember 2025 neue Anforderungen für Unternehmen, die Kunststoffgranulat entlang der Wertschöpfungskette handhaben. Die Regelungen sollen Verluste des Materials reduzieren und damit den Eintrag von Mikroplastik in Umwelt und Gewässer verringern. Quality Austria Certification führt in Österreich die dafür vorgesehenen Konformitätsbewertungen durch.

Kunststoffgranulat im Fokus der Verordnung

Kunststoff kommt in zahlreichen Wirtschafts- und Lebensbereichen zum Einsatz. Das Spektrum reicht von Verpackungen und Konsumgütern über die Bau- und Automobilindustrie bis zu hochwertigen Medizinprodukten. Gleichzeitig rückt der Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung unbeabsichtigter Umweltbelastungen zunehmend in den Mittelpunkt.

Die EU-Verordnung 2025/2365 setzt bei Kunststoffgranulat mit einer Größe von zwei bis fünf Millimetern an. Die Freisetzung solcher Partikel gilt europaweit als eine der bedeutendsten Quellen für die Entstehung von sekundärem Mikroplastik. Durch technische und organisatorische Maßnahmen sollen Granulatverluste entlang der gesamten Lieferkette möglichst vermieden werden.

Vorgaben gelten ab fünf Tonnen pro Jahr

Von den grundlegenden Anforderungen sind Unternehmen betroffen, die jährlich mindestens fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben. Sie müssen geeignete Risikomanagementsysteme einführen und Maßnahmen treffen, um unbeabsichtigte Verluste zu verhindern.

Dazu gehört zunächst die Bewertung möglicher Risiken und Verlustquellen. Für Lagerung und Handhabung sind geeignete Betriebseinrichtungen und geschlossene Behälter vorgesehen. Beschäftigte müssen außerdem im sicheren Umgang mit Kunststoffgranulat geschult werden.

Hinzu kommen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Entsprechende Informationen müssen auf Etiketten, Verpackungen, Packungsbeilagen oder Sicherheitsdatenblättern angegeben werden. Die getroffenen Maßnahmen und Prozesse sind zu dokumentieren. Gelangen größere Mengen Kunststoffgranulat in die Umwelt, ist dies zu melden.

Axel Dick, Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG bei Quality Austria Certification, sieht in den Vorgaben auch eine Möglichkeit für Unternehmen, den Umgang mit Umweltrisiken stärker in ihren Prozessen zu verankern. "Die neue EU-Verordnung bietet Unternehmen die Chance, ihre Umweltverantwortung sichtbar zu machen und gleichzeitig Risiken entlang ihrer Prozesse nachhaltig zu reduzieren", sagt Dick.

Quality Austria Certification verfüge über langjährige Expertise in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit und unterstütze Unternehmen dabei, die Vorgaben effizient umzusetzen und sich rechtzeitig auf die neuen Verpflichtungen einzustellen, so Dick.

Unterschiedliche Nachweise je nach Unternehmensgröße

Welche Form des Nachweises erforderlich ist, hängt von der Größe des Unternehmens und der Menge des jährlich gehandhabten Kunststoffgranulats ab. Während die grundlegenden Bestimmungen für alle Unternehmen ab einer Menge von fünf Tonnen pro Jahr gelten, kommen für bestimmte Betriebe verpflichtende Konformitätsbewertungen hinzu.

Kleine Unternehmen können die Erfüllung der Vorgaben durch eine Eigenerklärung dokumentieren. Mittlere und große Unternehmen, die pro Jahr mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, benötigen dagegen eine unabhängige Konformitätsbescheinigung einer offiziellen Konformitätsbewertungsstelle.

Für die Umsetzung sieht die Verordnung gestaffelte Fristen vor. Große Unternehmen müssen bis zum 17. Dezember 2027 über eine Konformitätsbescheinigung verfügen. Danach ist eine erneute Bewertung im Abstand von drei Jahren vorgesehen.

Bei mittleren Unternehmen endet die erste Frist am 17. Dezember 2028, anschließend ist die Bescheinigung alle vier Jahre zu erneuern. Für kleine Unternehmen ist eine Konformitätsbescheinigung beziehungsweise Eigenerklärung bis zum 17. Dezember 2030 vorgesehen; diese ist fünf Jahre gültig.

Quality Austria Certification übernimmt Konformitätsbewertungen

Quality Austria Certification ist in Österreich als Konformitätsbewertungsstelle tätig und führt Bewertungen gemäß der EU-Verordnung 2025/2365 durch. Das Unternehmen ist sowohl für Zertifizierungen nach ISO 14001 akkreditiert als auch für EMAS-Begutachtungen durch das Bundesministerium zugelassen. Auf dieser Erfahrung baut nach Angaben des Unternehmens auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit den neuen EU-Vorgaben auf.

Gabriele Poinsitt, Business Development Managerin für Chemie, Kunststoff, Mineralölverarbeitung, Textil und Leder bei Quality Austria Certification, verweist auf die europaweite Vereinheitlichung der Anforderungen. Die Verordnung schaffe gemeinsame Standards und unterstütze einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffgranulat, so Poinsitt.

"Unternehmen, die die neue Verordnung als Chance nutzen, stärken nicht nur ihre Compliance, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Umwelt", erklärt Poinsitt.

Begleitung von der Vorbereitung bis zur Bescheinigung

Quality Austria Certification begleitet betroffene Unternehmen nach eigenen Angaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Angebot reicht von Information und Vorbereitung auf die Anforderungen über die unabhängige Bewertung bis zur Ausstellung der Konformitätsbescheinigung.

Damit unterstützt die Organisation die Umsetzung der europäischen Vorgaben, mit denen Verluste von Kunststoffgranulat und daraus resultierende Mikroplastikeinträge reduziert sowie nachhaltigere Wirtschaftsprozesse gefördert werden sollen.

www.qualityaustria.com

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