Finanzpolizei checkte 921 Fahrzeuge
NoVA-Kontrollen ausländischer Kennzeichen bringen fast eine Million Euro

| Tobias Seifried 
| 17.08.2026

Bei einem bundesweiten Schwerpunkt überprüfte die Finanzpolizei mehr als 900 Fahrzeuge. In 210 Fällen wurden bereits Steuern vorgeschrieben – rund 100 sind noch nicht abgeschlossen. Zudem wurden weitere Verstöße entdeckt.

Wer seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat und hier dauerhaft ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verwendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Normverbrauchsabgabe (NoVA) und Kraftfahrzeugsteuer schulden. Genau solche Fälle standen im Mittelpunkt einer bundesweiten Kontrollaktion von Finanz- und Steuerbehörden.

Wie am Montag (17. August) mitgeteilt wurde, führten das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und das Finanzamt Österreich (FAÖ) bereits im Mai 2026 einen gemeinsamen Schwerpunkt zur Normverbrauchsabgabe durch. Neben der Bearbeitung eingegangener Anzeigen setzte die Finanzpolizei regionale Kontrollen an. Bei einem bundesweiten Kontrolltag wurden unter Einbindung der Polizei gezielt Fahrzeuge im Frühverkehr angehalten.

Fast eine Million Euro

Insgesamt kam die Finanzpolizei während des Schwerpunktzeitraums auf 921 Kontrollen. Allein am bundesweiten Kontrolltag wurden 369 Fahrzeuge überprüft.

Die bisherige Bilanz fällt beträchtlich aus: In 210 Fällen schrieb das Finanzamt insgesamt 976.571,92 Euro an Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vor. Rechnerisch entspricht das rund 4.650 Euro pro Fall. Abgeschlossen sei die Aktion damit noch nicht – etwa 100 weitere Fälle befänden sich derzeit in Prüfung, teilte das Finanzamt mit. Somit könnte die bislang vorgeschriebene knapp eine Million Euro noch deutlich steigen.

Finanzminister Markus Marterbauer kündigte eine konsequente Vorgehensweise an. "Wer für sein Fahrzeug nicht die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben zahlt, wird zur Verantwortung gezogen." Für Steuersünder:innen gebe es auch auf der Straße "kein Pardon".

Weitere Verstöße bei Kontrollen entdeckt

Bei den Überprüfungen stießen die Behörden zudem auf Sachverhalte, die mit der Fahrzeugbesteuerung nichts zu tun hatten. Festgestellt wurden unter anderem nicht zur Sozialversicherung angemeldete Beschäftigte, fehlende Beschäftigungsbewilligungen sowie fehlende Unterlagen bei Entsendungen aus dem Ausland.

In 21 Fällen sollen deshalb Anzeigen bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden folgen. Die erwarteten Strafen belaufen sich laut Finanzministerium auf insgesamt rund 20.000 Euro.

Steuerschulden direkt vor Ort gepfändet

Darüber hinaus kamen im Zuge der Aktion offene Steuerrückstände zum Vorschein. Forderungen in Höhe von 23.878 Euro wurden unmittelbar vor Ort gepfändet. Besonders hoch fiel eine weitere Sicherungsmaßnahme aus: Bei einem Betrieb erließ die Finanzpolizei laut eigenen Angaben einen Sicherstellungsauftrag samt Forderungspfändungen über 941.000 Euro, nachdem festgestellt worden war, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war.

www.bmf.gv.at

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