Signa-Gründer kommt frei
René Benko bekommt Fußfessel und darf Gefängnis verlassen

| Tobias Seifried 
| 14.10.2026

Der gefallene Signa-Gründer darf die Justizanstalt nach fast 21 Monaten verlassen und soll noch diese Woche in eine Wohnung übersiedeln. Das Landesgericht Innsbruck bewilligte den elektronisch überwachten Hausarrest.

Für René Benko ändert sich die Haftsituation grundlegend. Das Landesgericht Innsbruck hat am Mittwoch (14. Oktober) einem Antrag seiner Verteidigung stattgegeben und die Überstellung des ehemaligen Immobilienunternehmers in den elektronisch überwachten Hausarrest bewilligt. Damit kann der 49-Jährige die Justizanstalt nach fast 21 Monaten verlassen, bleibt jedoch weiterhin in Untersuchungshaft.

Sein Verteidiger Norbert Wess bestätigte die Entscheidung gegenüber dem ORF. Mit der Übersiedlung rechne er noch im Laufe dieser Woche.

Eigene Wohnung und Kontaktverbote

Benko soll den Hausarrest künftig in einer eigens angemieteten, rund 60 Quadratmeter großen Wohnung in Innsbruck verbringen. Laut seinem Anwalt darf er unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung verlassen, etwa um Sport zu betreiben. Auch regelmäßige Besuche seiner engsten Familienangehörigen sollen möglich sein.

Gleichzeitig verhängte das Gericht Kontaktverbote. Benko darf mit bestimmten Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und der INGBE Privatstiftung keinen Kontakt aufnehmen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte sich laut ORF gegen die Bewilligung ausgesprochen.

Verteidigung kritisierte Haftbedingungen

Wess hatte den Antrag unter anderem damit begründet, dass die lange Untersuchungshaft eine angemessene Vorbereitung auf die zahlreichen Verfahren erschwere. Benko könne in der Justizanstalt nicht auf seine eigenen historischen Unterlagen zugreifen und daher möglicherweise entlastendes Material nicht ausreichend aufarbeiten.

Das Gericht gab dem Antrag statt. Benko habe die Entscheidung laut seinem Anwalt mit großer Erleichterung aufgenommen.

Bereits zu 30 Monaten Haft verurteilt

Erst Ende September war Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden (LEADERSNET berichtete).

Da er aufgrund seiner bisherigen Haftdauer bereits zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte, wurde er aus der Strafhaft bedingt entlassen. Die Untersuchungshaft wegen weiterer Verfahren blieb davon unberührt. Diese darf er künftig unter elektronischer Überwachung außerhalb der Justizanstalt verbringen.

Nächster Prozess im November

Bereits am 4. und 5. November muss sich Benko erneut am Landesgericht Innsbruck verantworten. Gegenstand sind Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida.

Die Bewilligung der Fußfessel ändert nichts an den laufenden Verfahren, ermöglicht dem früheren Signa-Chef aber, sich außerhalb der Justizanstalt auf die weiteren Verhandlungen vorzubereiten.

www.justiz.gv.at/lg-innsbruck

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