Die E-Control stellt die Berechnung der Stromnetzentgelte auf eine neue Grundlage. Mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) sollen künftig neben dem Stromverbrauch auch Leistungsspitzen stärker berücksichtigt werden. Hintergrund sind die veränderten Anforderungen durch Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektromobilität und Wärmepumpen. Ziel sei es, vorhandene Netze effizienter auszulasten, zusätzliche Ausbaukosten zu begrenzen und die Energiewende zu unterstützen. Die Reform umfasst fünf zentrale Eckpunkte (siehe auch Infobox).
Die auf dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) basierende Verordnung wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten und Konsultationen ausgearbeitet. Sie bildet die Grundlage für die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027. "Die Transformation des Energiesystems ist die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Die E-Control schafft die regulatorischen Voraussetzungen dafür, dass Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaneutralität gemeinsam gelingen", sagt E-Control-Vorstand Michael Strebl.
Leistungsspitzen beeinflussen künftig die Netzkosten
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Zusammensetzung der Netzentgelte. Während Haushalte bisher rund 90 Prozent über die verbrauchte Strommenge und zehn Prozent über eine Grundpreispauschale bezahlten, soll die tatsächlich beanspruchte Leistung künftig stärker ins Gewicht fallen.
Innerhalb von drei Jahren ist eine schrittweise Umstellung auf ein Verhältnis von 50 Prozent Arbeits- und 50 Prozent Leistungspreis vorgesehen. Maßgeblich für Letzteren ist der höchste 15-Minuten-Leistungswert eines Monats. Wer beispielsweise leistungsstarke Geräte zeitlich versetzt nutzt, kann dadurch seine Netzkosten beeinflussen. Das Gesamtaufkommen der bisherigen Netzkosten bleibt laut E-Control unverändert, allerdings sollen die Kosten künftig anders auf die einzelnen Netznutzer:innen verteilt werden.
Für Haushalte und kleine Gewerbebetriebe beginnt die Einführung je nach Netzbereich zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028. Für durchschnittliche Haushalte ohne besonders leistungsintensive Anwendungen erwartet die E-Control keine Änderungen.
Langfristig 300 Millionen Euro Einsparpotenzial
Durch eine gleichmäßigere Netzauslastung könnten laut Berechnungen der Regulierungsbehörde langfristig rund 300 Millionen Euro an jährlichen Netzkosten vermieden werden. Voraussetzung sei, dass etwa Elektroautos und Speicher nicht gleichzeitig mit voller Leistung laden, sondern ihre Ladezeiten besser verteilen.
E-Control-Vorstand Alfons Haber sieht darin auch einen Beitrag zu einer gerechteren Kostenverteilung. Kund:innen könnten ihre Netzrechnung stärker selbst beeinflussen. Eine bessere Auslastung der Infrastruktur ermögliche es zudem, kostspielige Investitionen zu verschieben oder ganz zu vermeiden.
Zeitabhängige Tarife und flexible Stromnutzung
Weitere Anreize schaffen der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) und der neue Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP). Der SNAP gilt vom 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr. Der WiNAP soll erstmals im Oktober 2027 starten und während der Wintermonate von 23 bis 5 Uhr gelten.
Beim bisherigen Sommertarif betrug die Reduktion des Netz-Arbeitspreises 20 Prozent. Die konkrete Vergünstigung wird in der jeweiligen Tarifverordnung festgelegt. Voraussetzung ist die viertelstündliche Auslesung der Smart-Meter-Daten durch den Netzbetreiber.
Zudem wird der bisherige unterbrechbare Tarif innerhalb von drei Jahren durch die sogenannte flexible Entnahme ersetzt. Kund:innen können dabei selbst bestimmen, welchen Teil ihrer Leistung sie garantiert benötigen und welchen sie flexibel zur Verfügung stellen. Im Gegenzug sind niedrigere Netzentgelte möglich. Eine Einschränkung erfolgt nur bei Bedarf und für maximal zweimal zwei Stunden täglich, so E-Control.
Neue Regeln für Netzanschlüsse und Speicher
Auch das Netzanschlussentgelt wird neu gestaltet. Einheitlichere Bedingungen sollen für mehr Transparenz und eine verursachungsgerechte Kostenverteilung sorgen. Gleichzeitig sind Vorteile für Standorte vorgesehen, an denen bereits ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.
Bestehende Kund:innen müssen laut E-Control aufgrund der Umstellung keine Nachzahlungen leisten. Ihnen werden zunächst zehn Kilowatt netzwirksame Bezugsleistung zugeordnet. Auch darüberliegende, bereits 2026 tatsächlich erreichte Leistungswerte werden im Rahmen der Übergangsregelung ohne Nachverrechnung berücksichtigt. Für typische Einfamilienhäuser erwartet die E-Control keine gravierenden Veränderungen bei den Anschlusskosten.
Eine wichtige Rolle spielen außerdem systemdienliche Speicher. Die Verordnung sieht zehn Varianten vor, die unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen oder Befreiungen bei Netzentgelten ermöglichen. Entscheidend sind Standort, Betriebsweise und der konkrete Nutzen für das Stromsystem. Profitieren sollen unter anderem erneuerbare Hybridanlagen, Vehicle-to-Grid-Lösungen, Elektrolyseure mit bilanzieller Wiedereinspeisung und zusammengeschlossene Batteriespeicher.
Die E-Control betont allerdings, dass solche Erleichterungen nur bei einem entsprechenden Nutzen für das Gesamtsystem gerechtfertigt seien, da entfallende Entgelte andernfalls von anderen Netznutzern getragen werden müssten.
Oesterreichs Energie begrüßt die Neuregelung
Der Branchenverband Oesterreichs Energie bewertet die neue Tarifstruktur positiv. Die E-Wirtschaft hatte entsprechende Anpassungen bereits seit Längerem gefordert. "Die neue Netzentgeltstruktur ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen und verursachungsgerechten Stromsystems", sagt Verbandspräsident Michael Baminger. Durch die stärkere Berücksichtigung der Netzbeanspruchung würden Anreize geschaffen, Verbrauchsspitzen zu vermeiden und bestehende Kapazitäten besser zu nutzen.
Auch die zeitabhängigen Preise und die flexible Entnahme werden begrüßt. "Mit den zeitvariablen Arbeitspreisen und der flexiblen Entnahme wird Flexibilität zu einem konkreten Vorteil für Haushalte, Betriebe und das gesamte Energiesystem", so Oesterreichs Energie-Generalsekretärin Barbara Schmidt.
Verständliche Information als Voraussetzung
Für eine erfolgreiche Einführung seien laut Oesterreichs Energie klare Informationen, einfache Anwendungsmöglichkeiten und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend. Die schrittweise Umsetzung gebe den Verbrauchern Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
Während für die meisten Haushalte keine nennenswerten Veränderungen erwartet werden, sollten insbesondere Kund:innen mit leistungsstarken Anwendungen, etwa beim Schnellladen von Elektroautos, ihre Verbrauchsgewohnheiten überprüfen. Die Stromnetzbetreiber würden bereits an einer möglichst reibungslosen Umstellung arbeiten und die Kund:innen in den kommenden Monaten über Tarife, Fristen und Möglichkeiten zur Beeinflussung ihrer Netzkosten informieren. Oesterreichs Energie werde diesen Prozess konstruktiv begleiten.
www.e-control.at
www.oesterreichsenergie.at
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