Mit dem Dienstwagen in den Urlaub

LeasePlan erklärt was es zu beachten gilt.

Sommerzeit ist Urlaubszeit: Wer die Reise mit dem Dienstwagen antritt, sollte sich vorab über alle Aspekte der Privatnutzung informieren. Was erlaubt ist und wie man sich rechtlich absichert, erklärt LeasePlan, der größte markenunabhängige Fuhrparkmanager Österreichs: „Wer mit dem Dienstwagen fährt, sollte vor Reiseantritt klären, welche Rahmenbedingungen für Urlaubsfahrten gelten. Viele Unternehmen regeln dies in ihrer Car Policy oder einer Betriebsvereinbarung. Darin ist festgehalten, ob überhaupt mit dem Dienstwagen in den Urlaub gefahren werden darf und inwiefern private Fahrten ins Ausland zulässig sind.“ Im Speziellen seien auch Fragen zum Versicherungsschutz und zur Kostenübernahme, zum Beispiel bei Tankungen mit der Tankkarte, von Bedeutung. „Fragen Sie Ihren Dienstgeber, ob es auch eine Kilometerbeschränkung gibt. Üblicherweise sehen Verträge eine solche vor. So lässt sich der Urlaub besser planen“, rät Nigel Storny, Geschäftsführer von LeasePlan Österreich.

Versicherungsschutz: „Grüne Karte" überprüfen

Nicht immer wird nur der Mitarbeiter selbst den Dienstwagen nutzen. Vor allem bei langen Urlaubsreisen macht ein Fahrertausch Sinn. „Oft wird die Frage gestellt, wer mit dem Auto fahren darf“, so Storny weiter. „Unternehmen können über die Car Policy regeln, dass auch Partner oder Verwandte das Auto lenken dürfen und im Falle eines Unfalls von der Versicherung gedeckt sind – auch im Urlaub.“ Darüber hinaus sei es sinnvoll zu überprüfen, ob die grüne Versicherungskarte noch gültig ist, denn sie ist ein international anerkannter Nachweis für den Versicherungsschutz. Storny: „Bei Reisen innerhalb der EU ist die Mitnahme der Versicherungskarte zwar kein Muss, es ist jedoch ratsam, sie dabei zu haben. Versicherer stellen die 'Grüne Karte' gewöhnlich nur für die Dauer eines Jahres aus. Für LeasePlan-Kunden ist diese drei Jahre lang gültig.“

Bei Dienstwagen ist der Lenker laut Zulassungsschein nicht der Besitzer. Deshalb ist es empfehlenswert, eine – im besten Fall mehrsprachige – Benutzungsbewilligung mitzuführen. Und zwar für alle lenkberechtigten Personen. Manche Länder erfordern dafür spezielle Formulare, wie beispielsweise Italien die „Delega“. Unfälle lassen sich leider nicht immer vermeiden, jedoch können im Vorfeld getroffene Vorkehrungen die Situation erleichtern. Dabei hilfreich ist die Information, ob und welche Unfall- und Pannenhilfen mit dem Dienstgeber vereinbart sind.

Road Assistance bei Unfällen

Geschieht ein Unfall, ist erstmals der Euro-Notruf 112 zu rufen und ein europäischer Unfallbericht auszufüllen. Ein solches Formular sollte bei Auslandsfahrten stets dabei sein: Dank des einheitlichen Formates und unabhängig von der Sprache ist man so auf der sicheren Seite. LeasePlan bietet seinen Kunden mit der Road Assistance im In- und Ausland ein umfassendes Service. Diese übernimmt die gesamte Organisation von der Pannenhilfe über die Abschleppung, dem Ersatzfahrzeug bis hin zu einer Fahrzeugrückführung. Zudem übernimmt die LeasePlan Road Assistance die Kosten für Übernachtungen sowie Weiter- oder Heimreise bei Unfällen und Pannen.

Nützliche Formulare wie mehrsprachige Benutzungsbewilligungen, die italienische „Delega" sowie einen europäischen Unfallbericht finden sich auf der LeasePlan Website zum Download. Weitere Tipps für die Urlaubsfahrt mit dem Auto sowie Informationen über besondere Verkehrsvorschriften in Urlaubsländern sind im ÖAMTC Reise-Ratgeber unter oeamtc.at zu finden. (red)

www.leaseplan.at

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