Neue EU-Richtlinie
Darauf muss man bei Dienstverträgen ab sofort achten

| Redaktion 
| 15.04.2024

Zwei Expert:innen klären die wichtigsten Fragen rund um die neue EU-Richtlinie und zeigen, was Arbeitgeber:innen bei neu beginnenden Mitarbeiter:innen aufgrund der Gesetzesnovelle zu berücksichtigen haben.

Seit Ende März 2024 müssen Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter:innen einige zusätzliche Daten beinhalten. So verlangt es eine Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen wird, wie es scheint, in der Praxis teilweise unterschätzt. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.

"Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen", so Rainer Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Erweiterte gesetzliche Mindestinhalte für Dienstzettel bzw. Dienstverträge

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit sei keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. "Altverträge" (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen: das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.), Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als die bloße Funktionsbezeichnung), Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung), Hinweis zur Vergütung von Überstunden, gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen, Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers sowie ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung.

Mehr Bürokratie für Arbeitgeber

"Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter:innen und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden", befürchtet Kraft.

www.vorlagenportal.at

Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält laut eigenen Angaben aktuell über 2.200 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. 

Die Datenbank werde laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage sollen sich auch für Nicht- Jurist:innen leicht verständliche Kurzerläuterungen finden. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an. Das selbst gesteckte Ziel des Vorlagenportals sei es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch den Kund:innen mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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