Neues Crowdfunding-Gesetz beschlossen

„Ein Meilenstein für Österreich am Weg zum Start-up-Land Nr. 1"

Der Ministerrat hat ein neues Alternativfinanzierungsgesetz beschlossen, das die Finanzierung von Startups und Klein- und Mittelbetrieben  sowie neue Ideen unterstützen und den Unternehmergeist in Österreich stärken soll. "Wir wollen Crowdfunding als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etablieren und damit den Unternehmergeist im Land stärken. Das neue Gesetz unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "Vor allem Start-Ups und KMU erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft. Ein weiterer Vorteil ist, dass junge Unternehmer schon in einer sehr frühen Phase Feedback zu ihrer Produktidee direkt vom Markt erhalten."

Auch Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen Gesetz: "Es ist für Österreich ein wichtiger Meilenstein am Weg zum Start-up-Land Nr. 1 in Europa. Die neuen Crowdfunding-Regeln sind ein mutiges, sehr kompetitives Modell, mit dem wir in Europa eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit schaffen wir den Nährboden für nachhaltige Gründungen und zukünftige Arbeitsplätze", so Mahrer. Mit dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz werde einerseits neuer Zugang zu Kapital für Unternehmen, andererseits Rechtssicherheit und der notwendige Anlegerschutz gewährleistet.

Im Detail

Gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist in Zukunft erst ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light). Ein Investor kann pro Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000 Euro-Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient - dann kann das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist. Das Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Konsumentenschutzgesetz zwei Wochen. Emittenten dürfen gemäß Alternativfinanzierungsgesetz binnen sieben Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro - abzüglich der bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge - aufnehmen. Wird diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder über Crowdfunding-Plattformen. (jw)

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