Im Tagesverkehr
ÖBB erleichtern Stornierung von Sitzplatzreservierungen

| Redaktion 
| 17.04.2024

Fahrgäste sollen dadurch ab sofort von einer höheren Flexibilität profitieren.

Die neue Stornomöglichkeit von Sitzplatzreservierungen der ÖBB gilt für all jene Reservierungen, die ab dem 17. April getätigt werden und soll mehr Flexibilität für Reisende im Fernverkehr bieten. Fahrgäste können ihre Sitzplatzreservierungen flexibler handhaben und diese bis zu einem Tag vor der geplanten Abfahrt rückerstatten lassen.

Die Fakten im Überblick

Sitzplatzreservierung in der 1. Klasse, 2. Klasse sowie Business Class können unter Einhaltung von Zeitrahmen storniert werden. 100 Prozent des Reservierungspreises erhalten die Fahrgäste 180 Tage bis 15 Tage vor Abfahrt. 50 Prozent bekommen sie 14 Tage bis ein Tag vor der Abfahrt.

Ab drei Euro kann bis zu 180 Tage im Voraus ein Sitzplatz in ÖBB-Zügen im Inland reserviert werden, online in der ÖBB-App oder im ÖBB-Ticketshop. Dabei wird für eine Sitzplatzreservierung direkt bei der Ticketbuchung unter "Extras" der Reservierungswunsch angegeben. Bei bereits vorhandenen Karten kann unter "Nur Sitzplatz (kein Ticket)" für den gewünschten Zug eine Sitzplatzreservierung vorgenommen werden. Bei nicht bezogenen Online-Reservierungen können diese in der Ticket-App oder unter shop.oebbtickets.at storniert werden. Erstattungen sind zudem auch über ein Kontaktformular oder bei Ticketschaltern erfolgen. Vor Ort wird das rückerstattete Geld bar ausgezahlt, mittels Banküberweisung oder durch die Ausgabe eines Wertgutscheines. 

Nicht erstattet werden können Reservierungsstornos am Reisetag. Der Grund dafür liegt in der notwendigen Vorlaufzeit der Übernahme der Stornierungen in die jeweiligen Züge. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Züge mit reservierten, aber nicht genutzten Sitzplätzen unterwegs sind. Auch Gratis-Reservierungen, wie zum Beispiel für Gruppen ab zehn Reisenden, einem 1. Klasse Standard-Tickets, bei denen die Reservierungen bereits inkludiert sind, sowie kostenlose Reservierungen im Rahmen eines Reservierungsgutscheins, sind nicht erstattungsfähig.

www.oebb.at

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